Psychotherapie: Gruppentherapien ab Juli besser vergütet

Komplett neue Gebührennummern für die EBM-Abschnitte 35.2 und 35.3

Psychotherapeuten erhalten für Gruppentherapien ab Juli mehr Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich dann nach der Anzahl der Teilnehmer.  Hintergrund ist die neue Psychotherapie-Richtlinie, die seit 1. April gilt. Möglich sind jetzt in allen Richtlinien­verfahren Therapien mit drei bis neun Teilnehmern – unabhängig vom Alter der Patienten.

Mit der neuen Vergütungssystematik werden Gruppentherapien auch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend abgebildet: Wird bisher nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden, gibt es ab Juli für jede Gruppengröße eine andere Vergütung.

20 Prozent mehr Honorar für Gruppentherapien

Dazu wurden alle Gruppenleistungen neu bewertet. Im Ergebnis steigt das Honorar für Gruppentherapien ab Juli im Durchschnitt um etwa 20 Prozent. Die größten Zuwächse verzeichnen sechs- und siebenköpfige Gruppen, die künftig mit rund 66 Euro beziehungsweise rund 60 Euro pro Teilnehmer bei einer 100-minütigen Therapiesitzung vergütet werden (bisher: ca. 44 Euro).

Aufgrund der differenzierten Vergütung wird es für jede Gruppengröße eine eigene Gebührenordnungsposition (GOP) geben. Bei drei Verfahren und der Unterscheidung zwischen Kurz- und Langzeittherapien werden dadurch zahlreiche neue GOP in den EBM aufgenommen.

Die bisher gültigen GOP für kleine Gruppen (drei bis vier Teilnehmer) und für große Gruppen (fünf bis neun Teilnehmer) entfallen. Die Abrechnung von Gruppentherapien mit nur zwei Teilnehmern, die vor Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April beantragt wurden und derzeit als kleine Gruppe abgerechnet werden, erfolgt ab Juli mit einer bundeseinheitlichen Pseudo-GOP.

Kurzzeittherapie: Zwei GOP pro Verfahren in der Einzeltherapie

Eine weitere Neuerung betrifft die Abrechnung von Kurzzeittherapien, die in der Einzeltherapie durchgeführt werden. Aus Gründen der Transparenz gibt es künftig zwei GOP: eine GOP für das erste 12-Stunden-Kontingent, eine für das zweite 12-Stunden-Kontingent. Damit soll eine Evaluation des neuen Stundenangebots ermöglicht werden.

Neue GOP für Einzeltherapien

Die vielen neuen Gebührenordnungspositionen GOP haben dazu geführt, dass der Abschnitt 35.2 neu strukturiert werden muss. Nur dadurch ist es möglich, alle Leistungen übersichtlich und systematisch abzubilden.

Infolgedessen werden ab Juli auch die Einzeltherapien und die Strukturzuschläge, die die Kassenärztlichen Vereinigungen zusetzen, auf neue Nummern umgestellt. Außerdem erhalten die psychodiagnostischen Testverfahren andere GOP. Die bisher gültigen Gebührenordnungspositionen werden mit der Umstrukturierung des Abschnitts 35.2 gestrichen. Die Abrechnung darf dann nur noch mit den neuen GOP erfolgen.

Ab Juli alles im PVS

Die neue Vergütungsregelung für Gruppentherapien tritt erst mit Wirkung zum 1. Juli in Kraft. Grund ist, dass die neuen Gebührenordnungspositionen rechtzeitig in den Praxisverwaltungssystemen integriert werden sollen. Dies wäre bei einem Beschluss zum 1. April nicht möglich gewesen.