Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED-Vertrag mit BARMER)
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vertrag mit der BARMER zur Besonderen Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 140a SGB V
Sie finden unter dem obigen Link weitere Dokumente rund um den CED-Vertrag (Leistungsinhalte und Vergütung, Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte, Arzneimitteltherapie, Arzneimittelampel, Patienteninformation).
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Weitere Hinweise zum Thema
CED-Fortbildungen
Die Teilnahme des Arztes am CED-Vertrag beinhaltet den regelmäßigen Besuch an zumindest einem Qualitätszirkel pro Jahr zu diesem Vertrag und die jährliche Teilnahme an Fortbildungen zum Thema CED mit mindestens 12 CME-Punkten pro Jahr. Die Nachweise diesbezüglich überprüft die KVBW in geeigneten Abständen.
Tipp: Stimmen Sie in Ihrem Fortbildungskonto der LÄK einer Mitteilung bzw. Datenübermittlung an die KVBW zu und sammeln Sie dort bequem Ihre Fortbildungspunkte! Damit können unsere Anforderungen an Fortbildungen zum Teil für Sie entfallen.