Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED-Vertrag mit BARMER)

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vertrag mit der BARMER zur Besonderen Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 140a SGB V

Sie finden unter dem obigen Link weitere Dokumente rund um den CED-Vertrag (Leistungsinhalte und Vergütung, Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte, Arzneimitteltherapie, Arzneimittelampel, Patienteninformation). 

Online-Antragsservice

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CED-Fortbildungen

Die Teilnahme des Arztes am CED-Vertrag beinhaltet den regelmäßigen Besuch an zumindest einem Qualitätszirkel pro Jahr zu diesem Vertrag und die jährliche Teilnahme an Fortbildungen zum Thema CED mit mindestens 12 CME-Punkten pro Jahr. Die Nachweise diesbezüglich überprüft die KVBW in geeigneten Abständen.
Tipp: Stimmen Sie in Ihrem Fortbildungskonto der LÄK einer Mitteilung bzw. Datenübermittlung an die KVBW zu und sammeln Sie dort bequem Ihre Fort­bild­ungs­punkte! Damit können unsere Anforderungen an Fortbildungen zum Teil für Sie entfallen.