CED-Vertrag
Versorgung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit der BARMER zum 1. Juli 2024 einen „Vertrag zur Besonderen Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 140a SGB V“ abgeschlossen. Ebenfalls beteiligt am Vertrag ist der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland – bng – Regionalgruppe Baden-Württemberg.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle im Bereich der KVBW zugelassenen, ermächtigten sowie angestellten Ärzte mit
- Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie
oder
- Genehmigung zur Führung der Facharztbezeichnung für Innere Medizin mit fachärztlicher Niederlassung und der Genehmigung zur Durchführung der Vorsorge-Koloskopie
soweit sie die weiteren persönlichen/sachlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag erfüllen.
Es können Versicherte der BARMER mit gesicherter Diagnose einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung gemäß ICD-10 K50.-, K51.-, K52.3- am Vertrag teilnehmen.