CED-Vertrag

Versorgung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit der BARMER zum 1. Juli 2024 einen „Vertrag zur Besonderen Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 140a SGB V“ abgeschlossen. Ebenfalls beteiligt am Vertrag ist der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland – bng – Regionalgruppe Baden-Württemberg.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle im Bereich der KVBW zugelassenen, ermächtigten sowie angestellten Ärzte mit 

  • Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie 

oder 

  • Genehmigung zur Führung der Facharztbezeichnung für Innere Medizin mit fachärztlicher Niederlassung und der Genehmigung zur Durchführung der Vorsorge-Koloskopie

soweit sie die weiteren persönlichen/sachlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag erfüllen.

Es können Versicherte der BARMER mit gesicherter Diagnose einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung gemäß ICD-10 K50.-, K51.-, K52.3- am Vertrag teilnehmen.