Influenza-Impfung 2025/2026: Bitte warten Sie mit der Vorbestellung noch ab!
Seit September 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne B/Yamagata Linie. Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist der Empfehlung der WHO gefolgt und hat ihre Empfehlung zu Influenza-Impfstoffen aktualisiert. Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wurde entsprechend angepasst, indem nur noch auf den Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination verwiesen wird.
Warten Sie ab, um wirtschaftlich zu verordnen!
Für eine wirtschaftliche Verordnung der Influenza-Impfstoffe bitten wir Sie: Warten Sie mit der Vorbestellung der Impfstoffe für die Grippe-Saison 2025/2026 noch ab!
Die KV Baden-Württemberg wird Sie zur Vorbestellung von Grippe-Impfstoffen für 2025/2026 auf ihrer Homepage informieren. Hierfür müssen unter anderem die Verhandlungen zum Bezugsweg der Influenza-Impfstoffe im Rahmen der Satzungsleistung abgeschlossen sein. Bitte achten Sie dann auf den korrekten Bezugsweg. Ein falscher Bezugsweg wird von den Krankenkassen geprüft!
Die Information erfolgt in der Regel im Januar eines jeden Jahres, wenn uns alle für Sie wichtigen Details, insbesondere auch die Preise der einzelnen Impfstoffe, zur Vorbestellung vorliegen.
Anpassung der Influenza-Impfempfehlung für Personen ab 60 Jahren für die Grippe-Saison 2025/2026
Außerdem hat die STIKO ihre saisonale Influenza-Impfempfehlung für Personen ab 60 Jahren für die nächste Grippe-Saison angepasst. Sie empfiehlt nun neben dem Influenza-Hochdosis-Impfstoff den MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff für diese Altersgruppe. Nach Einschätzung der STIKO verhindern beide Influenza-Impfstoffe gleichwertig Influenzaerkrankungen und mögliche Komplikationen. Auch zeigen beide Impfstoffe in der Altersgruppe ab 60 Jahren eine verbesserte Wirksamkeit im Vergleich zu den Standard-Influenza-Impfstoffen.
MF-59 adjuvantierter Impfstoff noch keine GKV-Leistung
Diese erweiterte Impfempfehlung ist noch nicht in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen worden. Erst mit Aufnahme in die Anlage 1 der Schutzimpfung-Richtlinie können Personen ab 60 Jahren zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen mit dem MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff geimpft werden. Auch aus diesem Grund bitten wir Sie, mit der Vorbestellung des Grippeimpfstoffes für die nächste Saison noch abzuwarten.
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