Die Budgetierung bei den Hausärzten setzt sich fort

Honorarergebnisse für das erste Quartal 2024 liegen vor

Auch für das erste Quartal 2024 können nicht alle Behandlungen der Hausärztinnen und -ärzte in Baden-Württemberg vergütet werden. Das ergibt sich aus den Honorarergebnissen, die nun vorliegen.

Für den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, setzen sich die Verwerfungen in der Vergütung damit im zweiten Quartal in Folge fort: „Leider hat die Politik die Nichtvergütung erbrachter Leistungen, die sie selbst über viele Jahre hinweg so gewollt hat und daher auch so festgelegt hat, nicht behoben. Wie bei den Fachärzten, die schon seit Jahren budgetiert sind, ist weiterhin auch bei den Hausärzten keine Entlastung für die prekäre Versorgungssituation zu erwarten.“

Rückwirkende Umsetzung der Entbudgetierung gefordert

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt stellte klar: „Die Budgetierung ist politisch gewollt und kann daher auch nur politisch aufgehoben werden. Zwar gibt es durchaus Lichtblicke, da im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Entbudgetierung der Hausärzte angekündigt ist. Trotz des hohen Aktionsgrads in der Gesetzgebung zum Ende der Legislaturperiode bedeutet das aber nicht, dass die Entbudgetierung auch schnell kommt. Sie wird voraussichtlich erst mit dem Quartal 3/2025 und somit viel zu spät ihre Wirkung entfalten.“

Beide Vorstände erneuerten die Forderung der KVBW: „Unsere Forderung ist nach wie vor eine rückwirkende Umsetzung der Entbudgetierung für den hausärztlichen Bereich und nachfolgend auch im fachärztlichen Bereich! Es muss dringend gehandelt werden. Denn ohne politisches Handeln bleibt die Versorgung weiterhin gravierend gefährdet.“