"Geiz ist – nicht – geil"
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke, hat heute in Stuttgart den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), die neuen psychotherapeutischen Leistungen „Sprechstunde” und „Akutbehandlung” mit 42,75 Euro (406 Punkten) je 25 Minuten zu vergüten, kritisiert.
Metke äußerte sich enttäuscht: „Diese Entscheidung bleibt deutlich hinter unseren völlig berechtigten Erwartungen zurück.” Die Etablierung der neuen Leistungen stelle einen hohen inhaltlichen und auch administrativen Aufwand für die Vertragspsychotherapeuten dar, der mit dieser Vergütung keinesfalls abgebildet sei.
Vorgaben des Gesetzgebers mit Füßen getreten
„Der Wunsch des Gesetzgebers war es, einen zeitnahen niederschwelligen Zugang für psychisch kranke Patienten durch die Sprechstunde und Akutbehandlung zu erreichen, der das heutige Angebot im Bereich der Psychotherapie abrundet”, so Metke. Wer diese Vorgabe durch eine nicht leistungsadäquate Vergütung, insbesondere im Verhältnis zu den bisherigen psychotherapeutischen Leistungen (Richtlinien-Psychotherapie) faktisch außer Kraft setze, trete die Vorgaben des Gesetzgebers mit Füßen. „Dies verwundert uns umso mehr, da mehrere große Krankenkassen in Baden-Württemberg auf freiwilliger Basis Selektivverträge mit diesen neuen Leistungen und einer weitaus höheren Vergütung auch im Verhältnis zur Richtlinien-Psychotherapie abgeschlossen haben.”
Metke forderte daher den GKV-Spitzenverband auf, sich ein Beispiel an Baden-Württemberg zu nehmen und seine „Sparpolitik” zu überdenken. Sollte es nun nicht klappen, die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen, müsse dann auch die Verantwortung an die richtige Stelle weitergereicht werden.