KVBW fordert Kostenbeteiligung der Patienten im Notfalldienst
Hohe Kosten durch Notfalldienstbesuche ohne Dringlichkeit
Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, sagte am Donnerstag in Stuttgart: „Es wird dringend Zeit, dass die Politik hier ein Zeichen setzt. Wir haben seit Jahren einen deutlichen Anstieg der Patientenzahlen, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen oder in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gehen. Die Zahlen sind nicht damit zu erklären, dass eine erhöhte Dringlichkeit für die Behandlung an den Wochenenden oder Feiertagen sowie unter der Woche in der tiefen Nacht festgestellt werden könnte. Vielmehr müssen wir feststellen, dass viele Patienten den Notfalldienst nur als eine Art erweiterter Sprechstunde nutzen. Dafür ist er aber nicht gedacht.” Sein Kollege Dr. Johannes Fechner ergänzt: „Niemand berücksichtigt dabei, dass hierbei hohe Kosten entstehen, die bei budgetierter (gedeckelter) Vergütung zu Lasten schwer erkrankter Patienten gehen. Die niedergelassenen Ärzte, aber auch die Krankenhäuser müssen einen hohen Aufwand betreiben, um die Strukturen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notaufnahmen zur Verfügung zu stellen – alles Mittel und Personal, das nicht für die eigentlichen Aufgaben verwendet werden kann.“
Breite Zustimmung in der Vertreterversammlung
Der Vorstand stützt sich in seiner Forderung auf eine breite Zustimmung in der Vertreterversammlung. Die 50 Delegierten der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg haben in ihrer Sitzung am Mittwoch deutlich gemacht, dass sie das jetzige System auf Dauer nicht für tragbar halten. „Es kann nicht sein, dass wir jedes Jahr Millionen aus den für die Patientenversorgung zur Verfügung stehenden Mitteln für die Strukturen im Notfalldienst aufwenden müssen und dann aber nicht ausreichend Mittel für die Versorgung der Patienten zu den Sprechstundenzeiten haben. In allen Bereichen müssen die Menschen einen Beitrag leisten, wenn sie Leistungen außerhalb der üblichen Zeiten in Anspruch nehmen wollen. Nur bei den Ärzten nicht. Dafür gibt es keinen Grund“, war der allgemeine Tenor der Diskussion.