Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wird ausgeweitet
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vermittelt ab April 2017 auch Termine für psychotherapeutische Behandlungen. Bislang konnten sich Patienten nur mit einem dringenden Behandlungsbedarf bei einem Facharzt an die Terminservicestelle wenden.
Vermittelt werden zunächst einmal Termine für ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In dieser Sprechstunde kann der Therapeut mit dem Patienten den Behandlungsbedarf abklären.
Im Falle der Notwendigkeit einer Akutbehandlung, erhält der Patient – sofern der Therapeut die Behandlung nicht selbst durchführen kann/möchte – ein entsprechendes Formular mit einem Code-Etikett. Hiermit kann er sich dann ebenso an die Terminservicestelle wenden.
Der Termin für die Sprechstunde/Akutbehandlung soll innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen stattfinden. Die Therapeuten können dabei bis zu 30 Fahrminuten ab dem nächsten Therapeuten entfernt sein.
Kein Termin beim „Wunschtherapeuten“
Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass sie nicht garantieren kann, dass die Patienten einen Termin bei ihrem „Wunschtherapeuten“ bekommen. Ebenso kann auf Terminwünsche der Patienten nur begrenzt Rücksicht genommen werden.
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