Behandlungsabrechnung ukrainischer Soldaten
Der Bund stellt Haushaltsmittel in einer Höhe von voraussichtlich 50 Millionen Euro zur Verfügung, um kriegsverletzte ukrainische Soldaten medizinisch zu behandeln. Über diese Regelung sind ausschließlich über das MedEvac-Programm evakuierte ukrainische Soldaten miteinbezogen. Für die Abwicklung der Kosten der medizinischen Versorgung der Kriegsverletzten ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Dementsprechend müssen Sie als Praxis, im Falle einer ambulanten ärztlichen Behandlung Ihre Rechnung direkt an das BVA richten.
Weitere Informationen und die Rechnungsadresse finden Sie in einem gemeinsamen Informationsschreiben der Bundesministerien für Gesundheit sowie des Innern und für Heimat.
Informationsschreiben der Bundesministerien
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