Die Urlaubszeit steht vor der Tür: Vertretung nicht vergessen

Praxisvertretung online über das KVBW-Mitgliederportal melden

Screenshot des KVBW-Mitgliederportals Vertretermeldung

Egal, ob eine Arztpraxis für einen mehrwöchigen Urlaub oder nur für wenige Tage schließt, in dringenden Fällen muss ärztliche Hilfe erreichbar sein. Informieren Sie Ihre Patienten unbedingt rechtzeitig und konkret über Erreichbarkeit und Vertretung.

Wenn Sie selbst nicht in Ihrer Praxis sein können, müssen Sie jeweils Fachkollegen organisieren, die Ihre Patienten während dieser Zeit versorgen. Das Verweisen auf Kliniken, ermächtigte Ärzte, Notfallpraxen, aber auch auf die 116117 als Vertretung ist definitiv nicht zulässig! Bei längerer Abwesenheit sind Sie verpflichtet, Ihre Kassenärztliche Vereinigung zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen. Beides funktioniert jetzt zeitgemäß auf digitalem Weg über das KVBW-Mitglieder­­­portal.

So melden Sie uns Ihre Abwesenheit über das Mitgliederportal:

  1. Melden Sie sich mit Benutzername und Kennwort im Mitgliederportal an.
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Praxisorganisation“.
  3. Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Vertreter melden“.
  4. Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, BSNR, LANR, Abwesenheitsgrund, Vertretungszeitraum, Art und Ort der Vertretung) und die Daten Ihres Vertreters an.
  5. Speichern Sie Ihre Angaben, um die Vertretungsmeldung abzuschließen.

Patienten konkret informieren

Um die Patienten zu informieren, genügen ein Aushang an der Praxistür sowie eine Ansage auf dem Anrufbeantworter und gegebenenfalls ein Hinweis auf Ihrer Homepage. Wir empfehlen Ihnen, den oder die Vertreter namentlich mit Telefonnummer und Adresse anzugeben. Sprechen Sie bitte mit dem Kollegen, der die Vertretung übernimmt, den Zeitraum genau ab. Bei der Vermittlung von Vertretern sind wir Ihnen gerne behilflich. Ein pauschaler Verweis auf die umliegenden Ärzte oder an das Krankenhaus ist nicht zulässig. Auf den ärztlichen Bereitschafts- und Notdienst kann nur für die Zeiten des ärztlichen Bereitschafts- und Notdienstes verwiesen werden.

Dauert der Urlaub länger als sieben Tage, sind Sie als Vertragsarzt verpflichtet, Ihre Abwesenheit an die Kassenärztliche Vereinigung zu melden. Wir bitten Sie, für die Meldung der Abwesenheits- und Urlaubszeiten den oben beschriebenen Weg über das Mitgliederportal zu wählen. Die Regelungen zur Vertretung sind im Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) zu finden.

Fachgleiche Vertreter

Ein Vertragsarzt darf sich grundsätzlich nur von einem Kollegen mit abgeschlossener Weiterbildung im selben Fachgebiet vertreten lassen, für das er selbst zugelassen ist (Ausnahmen im letzten Weiterbildungsabschnitt siehe Vertreterrichtlinie). Ein persönlicher Vertreter darf nur Leistungen abrechnen, für die der Arzt, den er vertritt, qualifiziert ist. Bei genehmigungspflichtigen Leistungen muss auch der Vertreter die entsprechende Qualifikation besitzen.

Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis, die die gleiche fachliche Qualifikation besitzen und dem gleichen hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgungsbereich angehören, können sich gegenseitig vertreten. Das gilt auch für angestellte Ärzte, die ihren Chef vertreten können.

Vertretung bei Psychotherapeuten

Aufgrund der besonders engen Patienten-Therapeuten-Beziehung ist eine Vertretung bei Psychotherapeuten komplizierter. Sie dürfen sich bei den probatorischen Sitzungen und bei der Richtlinien-Psychotherapie grundsätzlich nicht vertreten lassen. Das gilt für alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Vertreter­richtlinie der KVBW gilt jedoch grundsätzlich auch für Vertragspsychotherapeuten. Es ist den Patienten in jedem Fall bekannt zu geben, an wen bzw. wohin sie sich im Notfall wenden können. Bitte denken Sie auch daran, die der Terminservicestelle gemeldeten Daten bezüglich offener Sprechstunden und der telefonischen Erreichbarkeit zu überarbeiten.

Näheres entnehmen Sie der Vertreterrichtlinie, § 32 Ärzte-ZV sowie unserem Merkblatt zur Vertretung oder unserem FAQ-Katalog.

Dokumente zum Download

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Technischer Support Mitgliederportal & Online-Dienste
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Fax: 0711 7875-483777
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