Förderung der Weiterbildung
Unterstützung auf dem Weg zum Facharzt
Niedergelassene Ärzte können einen Zuschuss beantragen, um Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können. Die KV Baden-Württemberg fördert die Weiterbildung zum Facharzt mit einem finanziellen Zuschuss für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung.
Förderstellen 2024 größtenteils ausgeschöpft
Bitte beachten Sie, dass die Förderstellen für die fachärztliche Weiterbildung für das Jahr 2024 bereits zum Großteil ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass wir über die Anträge nicht entscheiden können, wenn für die betreffende Fachgruppe keine Förderstellen (Vollzeitäquivalente) mehr zur Verfügung stehen.
Wir treffen unter allen vollständig eingegangenen Anträgen im fachärztlichen Bereich eine Auswahlentscheidung. Die Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Weiterbildung.
In der Allgemeinmedizin ist das Förderbudget anders als in den übrigen Fächern nicht gedeckelt. Sie können also sicher mit dem Zuschuss der KV rechnen, sofern alle Kriterien erfüllt sind.
Fakten zur Weiterbildungsförderung
- monatlich 5.400 Euro (ab 1. Januar 2025 5.800 Euro) bei einer Vollzeitbeschäftigung
- Antrag rechtzeitig vor Beginn des Weiterbildungsabschnittes stellen
- rückwirkende Förderung ausgeschlossen
Grundlage ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf Bundesebene:
Förderrichtlinie
Alle Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen in Baden-Württemberg können Sie in den Förderrichtlinien der KVBW nachlesen:
Förderfähige Facharztgruppen
- Allgemeinmediziner
- Augenärzte
- Frauenärzte
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Hautärzte
- Orthopäden
- Nervenärzte
- Chirurgen
- ärztliche Psychotherapeuten
- Urologen
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Innere Medizin und Angiologie
Vergabe der Förderstellen
Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses gewähren wir ausschließlich auf Antrag des Praxisinhabers unter Nutzung des beigefügten Formulars (siehe Dokumente rechts), wenn dieser eine vorhandene Weiterbildungsstelle in einem der genannten Fachgebiete mit einem geeigneten Bewerber besetzen kann. Für die erforderlichen Anträge und Nachweise stehen unten Vordrucke zum Download zur Verfügung.
Bei der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt) besteht derzeit eine bundesweite Begrenzung von 7.500 Förderstellen. Für die ambulante Weiterbildung in den übrigen Fachgebieten stehen in Baden-Württemberg 267 Förderstellen zur Verfügung.
Antrag auf Förderung eines Arztes in Weiterbildung
Hinweis: Eine Förderung in den förderungsfähigen Facharztgruppen kann nur für solche Praxen erfolgen, die überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sind.
Rechtsformänderung der weiterbildenden Praxis bei laufender Förderung
Weiterbildungsbörse der KVBW
Die KV Baden-Württemberg bietet eine kostenlose Online-Börse an. Suchen Sie nach einem passenden Assistenten in unserer Weiterbildungsbörse oder Inserieren Sie eine freie Weiterbildungsstelle.