Famulatur
Praktikum in der Vertragsarztpraxis
Die Famulatur ist Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung laut § 7 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Dieses Praktikum hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Tätigkeit im ambulanten und stationären Bereich vertraut zu machen. Aktuell setzt sich die viermonatige Famulatur aus zwei Monaten im Krankenhaus und zwei Monaten in der ambulanten Versorgung zusammen, von denen ein Monat in einer hausärztlichen Praxis zu absolvieren ist.
Famulatur gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Ziffern 1 bis 3 ÄApprO:
- ein Monat (30 Tage) in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder in einer geeigneten ärztlichen Praxis
→ „Praxisfamulatur” - zwei Monate (60 Tage) in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
→ „Krankenhausfamulatur” - ein Monat (30 Tage) in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung
→ „Hausarztfamulatur“
Wer ist Hausarzt gemäß § 73 SGB V?
- Allgemeinmediziner
- Internisten ohne Schwerpunkt, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen
- Kinder- und Jugendärzte
- Praktische Ärzte
Famulaturförderung der KVBW
Die KVBW unterstützt Studenten, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren:
- 160 Euro für einen Monat (30 Kalendertage)
- 320 Euro für zwei Monate (60 Kalendertage)
Die Famulaturförderung ist begrenzt auf maximal zwei Monate je Famulus.
Die Famulaturförderung ist als Taschengeld für den Famulus gedacht, wird aber immer an den Vertragsarzt überwiesen.
Wichtiger Hinweis
Ob die abgeleisteten Famulaturabschnitte nach der Approbationsordnung anerkannt werden, entscheidet das Landesprüfungsamt. Die Förderung durch die KVBW entfaltet keinen automatischen Anspruch auf Anerkennung der Famulatur. Bei der Prüfung der Förderfähigkeit orientieren wir uns an den Vorgaben des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg: Merkblatt Famulatur
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Famulaturförderung finden Sie unter:
FAQ Famulatur »