DMP Diabetes mellitus Typ 2

Anpassungen der Vereinbarungen zum 1. Oktober 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die DMP-Anforderungen-Richtlinie zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 geändert. Damit wurden die im DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfohlene Diagnostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst. Änderungen betreffen beispielsweise die Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Gleichzeitig wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 die Dokumentation angepasst. Es ist daher sehr wichtig, die Dokumentationen für das dritte Quartal 2023 komplett mit der alten Dokumentation abzuschließen und darauf zu achten, dass für Patienten des vierten Quartals 2023 die neue Dokumentation eingesetzt wird. 

Die Änderungen der DMP-Anforderungen-Richtlinie können Sie im Servicedokument des G-BA nachvollziehen.

Die Vereinbarungen Diabetes mellitus Typ 2 wurden um die Änderungen ergänzt bzw. angepasst. Dies führte auch zu Anpassungen der jeweiligen Anlagen.

Hier sei insbesondere hingewiesen auf:

  • Anpassung der Anlässe/Indikationen für eine Überweisung zum Facharzt
  • Anpassung der Anlässe/Indikationen für eine Einweisung in ein Krankenhaus
  • Austausch der Versorgungsinhalte Diabetes mellitus Typ 2
  • Streichung des Schulungsprogramms HBSP

Zusätzlich wurde die Beschäftigung/Kooperation mit einem Diabetesberater DDG oder vergleichbaren Qualifikation nicht nur in Vollzeit, sondern auch von mehreren Kräften in Teilzeit in einer Anzahl, welche im zeitlichen Umfang der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle entspricht, in der Arztpraxis vereinbart. Die Mindestbeschäftigungszeit von 20 Stunden/Woche wurde aufgehoben. Dies gilt in gleicher Weise für das DMP Diabetes mellitus Typ 1. 

Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft.