Impfungen gegen HPV und Herpes zoster weiterhin über Sprechstundenbedarf

Derzeitiger Bezugsweg wurde bis 30. Juni 2026 verlängert

Erfreulicherweise konnten wir uns mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg darauf einigen, den Bezug von Impfstoffen für HPV- und Herpes-zoster-Impfungen für weitere zwei Jahre über den Sprechstundenbedarf laufen zu lassen. Die Regelung ist somit vorerst bis zum 30. Juni 2026 befristet.

Das bedeutet für Sie, dass sich aktuell nichts ändert. Bitte beziehen Sie Ihre Impfstoffe für HPV- und Herpes-zoster-Impfungen weiterhin über den Sprech­stunden­bedarf.

Allgemein gilt: Wenn Sie Impfstoffe selten benötigen, sind auch Einzeldosen über den Sprechstundenbedarf zu verordnen. Besteht laut Anlage 1 der Schutz­impfungs­­-­­Richt­linie kein Anspruch auf eine Impfung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Impfstoff auf Privatrezept zu verordnen und abzurechnen.

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