Keuchhusten-Impfung soll in jeder Schwangerschaft durchgeführt werden

Pertussis-Indikationsimpfung wurde in der Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen zur Pertussis-Impfung angepasst; die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie tritt zum 10. Juli 2020 in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann künftig eine Impfung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft zulasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden:

 

Impfung von Schwangeren

Eine Impfung gegen Pertussis ist künftig in jeder Schwangerschaft unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussis-Impfung indiziert. Die Regelung, dass Frauen im gebärfähigen Alter alle zehn Jahre geimpft werden sollen, gilt nicht mehr.

 

Für die Durchführung gelten folgende Empfehlungen:

  • Die Impfung soll zu Beginn des dritten Trimenons (ab der 28. Schwangerschafts­woche) durchgeführt werden. Ist eine Frühgeburt wahrscheinlich, sollte die Impfung bereits im zweiten Trimenon erfolgen.
  • Wurde nicht in der Schwangerschaft geimpft und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden (Kokonstrategie).
  • Bei der Auswahl des Impfstoffs ist darauf zu achten, dass das Produkt für die Anwendung in der Schwangerschaft zugelassen ist. Da in Deutschland kein Pertussis-Monoimpfstoff vermarktet wird, muss ein Tetanus-Diphtherie-Pertussis (Tdap)-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Aktuell stehen damit in Deutschland Boostrix® und Covaxis® für die Impfung gegen Pertussis in der Schwangerschaft zur Verfügung.

Impfung von Haushaltskontaktpersonen

Die Schutzimpfungs-Richtlinie nennt hier nun nichtabschließend Beispiele für Haushaltskontakte. Dadurch wird klargestellt, dass für einen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse nicht der Verwandtschaftsgrad, sondern einzig ein enges Kontaktverhältnis zum Neugeborenen entscheidend ist. Künftig können daher beispielsweise auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, zulasten der Krankenkasse geimpft werden.

 

Mit der aktuellen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden die Empfehlungen der STIKO zur Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft aus dem März 2020 umgesetzt.