Patientenbetreuung aus dem Homeoffice
Ab sofort dürfen Sie Ihre Patientinnen und Patienten nicht nur aus der Praxis per Videosprechstunde betreuen, sondern beispielsweise auch von zu Hause aus (Ergänzung 22.05.2024: innerhalb Deutschlands). Die Bundesregierung will die Gesundheitsversorgung per Telemedizin stärken. Dazu hat sie die bisher geltende Bindung der Videosprechstunden an den Vertragsarztsitz aufgehoben.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), das am 27. März 2024 in Kraft getreten ist, ergänzt § 24 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) um diesen achten Absatz:
„(8) Die vertragsärztliche Tätigkeit darf in Form von Videosprechstunden außerhalb des Vertragsarztsitzes erbracht werden, sofern der Vertragsarzt seiner Verpflichtung nach § 19a Absatz 1 Satz 2 und 3 am Ort des Vertragsarztsitzes nachkommt.“
Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen Videosprechstunden nun also nicht mehr von der Praxis aus durchführen, sofern sie ihre Mindestsprechstundenpflicht am Praxissitz einhalten.
Die Sorgfaltspflicht gilt selbstverständlich auch bei der Behandlung von zu Hause aus. Bei Videosprechstunden ist die Sicherstellung des Datenschutzes zentral.