Rabattverträge für Kontrastmittel
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg schließen seit 2017 für viele Kontrastmittel Rabattverträge mit einer Laufzeit von jeweils zwei Jahren ab. Die Rabattverhandlungen finden ausschließlich zwischen den Kostenträgern und den Vertragslieferanten statt. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ist in diese Vertragsverhandlungen nicht mit eingebunden.
Zum 1.Oktober 2021 erhalten die radiologisch tätigen Ärzte, unabhängig von der Facharztgruppe, ein neues Infoschreiben von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Darin informieren die Krankenkassen über die neuen Rabattverträge und senden eine ab dem Quartal 4/2021 gültige Übersicht der Vertragskontrastmittel und die darauf bezogenen Vertragslieferanten mit. Die Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Verträgen liegen als Kurzübersicht bei.
Grundsätzlich Vertragskontrastmittel verordnen
Im Sinn einer wirtschaftlichen Verordnungsweise sollen, soweit für die Wirkstoffgruppen Verträge geschlossen wurden, grundsätzlich die Vertragskontrastmittel verordnet werden. Diese Vertragskontrastmittel sind ausschließlich bei den jeweils zugeordneten Vertragslieferanten zu bestellen (vgl. § 4 Abs. 12 Sprechstundenbedarfsvereinbarung). Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Mit dieser Information möchten wir Sie vor unnötigen Regressen bzw. Nachforderungen bewahren.
Unter kontrastmittelbw@bw.aok.de der AOK Baden-Württemberg können Sie immer den aktuellen Rabattvertrag über die Kontrastmittel und die Vertragslieferanten anfordern. Weitergehende Informationen rund um das Thema Kontrastmittel im Sprechstundenbedarf finden Sie in den FAQs der Gesetzlichen Krankenkassen.
Externe Links
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- Auskunft zu Sprechstundenbedarf
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