gesetzlichen Regelung des§ 135 Abs.
2 SGB V sind die fachlichen Voraussetzungen des
Arztes, die apparativen Anforderungen, die Or-
ganisation wie auch der Arzt-Patienten-Schlüssel
geregelt, die vorzuweisen … Diese neue Richtlinie regelt Auswahl, Umfang
und Verfahren der Durchführung aller Stich-
probenprüfungen, sofern nicht in anderen Richtli-
nien des G-BA abweichende Regelungen getroffen
werden. In … Kassenärztliche Vereinigung als Fortbildungs-
maßnahme anerkannt ist. Näheres hierzu regelt die
(Muster-) Satzungsregelung Fortbildung und Fort-
bildungszertifikat, die vom 107. Deutschen Ärzte-
tag 2004
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Qualitaetsbericht_2007.pdf
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21.09.2015
der
Versicherten, regeln die Krankenkassen in den Teilnahmeerklärungen. Die Satzung der
Krankenkasse hat Regelungen zur Abgabe der Teilnahmeerklärung zu enthalten; die
Regelungen sind auf der Grundlage … gen sind insbesondere
zu regeln:
1. Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer
Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit,
2. Maßnahmen zur Fortbildung … der Versicherten, regeln die Krankenkassen in den
Teilnahmeerklärungen. 6Die Satzung der Krankenkasse hat Regelungen zur Abgabe
der Teilnahmeerklärungen zu enthalten. 7Die Regelungen sind auf der Grundlage
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2015_07_11_Synopse_KVBW_SGB_V-Ae-ZV_VSG_AeAe.pdf
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04.08.2015
inen das Handwerk zu legen.
Weitere gesetzliche Regelungen betrachtet er als nicht notwendig,
denn „die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern regeln einheitlich
und bundesweit, dass es die Aufgabe von … welcher
Absicht und welchem Regelmäßig-
Rechtssicherheit für Ärzte drin-
gend erforderlich
Der Gesetzesentwurf von Brand
und Griese sieht keine klare, ge-
setzliche Regelung für das ärztliche
Handeln … Aufbereitung von Medizinpro-
dukten (Sterilisator, RDG oder Siegelgerät), die regelmäßige War-
tung der Geräte, die regelmäßige Prozessvalidierung, die Qualifika-
tion des Personals (Sachkunde) und die räumliche
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ergo_2015-02.pdf
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13.07.2015
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den
praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … sind bis spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nungsquartal … g. Vergü-
tungsregelung bereinigten Vergütungsvolumens und das fachärztliche Vergütungsvolu-
men um 30 vom Hundert des bereinigten Vergütungsvolumens zu reduzieren.
Übergangsregelung für das 1.
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hvm_13-1_lesefassung_mod12.pdf
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31.03.2015
Hilfsmittel-Richtlinie geregelt.
Hilfsmittel zur VerBesserung
der seHsCHÄrfe
Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebens-
jahr müssen für Brillengläser oder Kontakt-
linsen in der Regel selbst zahlen. Generell … Sehbeeinträchtigungen verord-
net werden dürfen, regelt Paragraf 16 der
Hilfsmittel-Richtlinie. Demnach sind elek-
tronische Modelle für die Nähe in der Regel
ab einem sechsfachen Vergrößerungsbedarf
v … n und Anbietern von Hilfsmitteln zusammen.
Für diese Zusammenarbeit gibt es Regeln.
sozial- und BerufsreCHtliCHe VorsCHriften
Die sozialrechtlichen Vorschrift en fi nden Ärzte im SGB V.
Paragraf
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PraxisWissen_Hilfsmittel-1.pdf
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20.02.2015
die neuen Regelungen künftig
insgesamt deutlich weniger Ärzte
zur Verfügung stehen werden. Und
nannte ihnen die konkreten Zahlen
für ihre Wahlkreise. Insgesamt
würde eine solche Regelung zu rund
2 … dass es keine Versor-
gungsprobleme gäbe, wenn die
Ärzte nur besser verteilt wären.
Die „Aufkaufregelung“ aus dem
Entwurf des neuen Versorgungs-
stärkungsgesetzes ist die prägnan-
teste Auswirkung … darauf ist simpel: Wir schaffen
einfach ein neues Gesetz. Mit im-
mer neuen, noch ausgefeilteren
Regelungen sollen die Probleme
gelöst werden.
Ein Beispiel dafür: die Forde-
rung des baden-württembergi-
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ergo-4-2014.pdf
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18.12.2014
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den
praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … sind bis spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nungsquartal … en ausgeglichen, bei Unter-
schreitung diesen zugeführt.
4. Übergangsregelung
4.1. Abweichend von der Regelung in Ziffer 1.1.6 erfolgte die Ermittlung der Abstaffe-
lungsquote Q des
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hvm-ab-01.10.2012-lesefassung.pdf
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01.07.2014
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den
praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
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11
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nu … 52
4. Die Regelung in 2. ist auch nur in einzelnen Punkten anwendbar.
5. Von den vorgeschlagenen Zuschlägen gemäß 2. kann die Kassenärztliche Vereinigung
abweichende Regelungen festlegen, um der
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hvm_13-4_lesefassung_20130925.pdf
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01.07.2014
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den pra-
xisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gülti-
gen Fassung sowie nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen rele-
vante Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nungsquartal
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HVM_14_1_Lesefassung.pdf
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01.07.2014
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den
praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … sind bis spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nungsquartal … g. Vergü-
tungsregelung bereinigten Vergütungsvolumens und das fachärztliche Vergütungsvolu-
men um 30 vom Hundert des bereinigten Vergütungsvolumens zu reduzieren.
Übergangsregelung für das 1.
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01.07.2014