folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 15
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 17
§
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zuletzt aktualisiert:
07.03.2024
Nach berufsrechtlichen Vorgaben ist es Gynäkolo-
gen grundsätzlich versagt, Männer zu behandeln. Aller-
dings besagt die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass
von dieser berufsrechtlichen Vorgabe … erfolgen.
Vergütungsregelung zur kooperativen Behandlung von
Patienten in Praxisnetzen
Für von der KVBW anerkannte Praxisnetze sind nach den
gesetzlichen Neuregelungen gesonderte Vergütungsre- … mit der eGK eines
Elternteils ausgestellten Abrechnungsschein abgerech-
net werden. Von dieser Regelung ist die U3 jedoch
nicht umfasst, insofern sollte zu diesem Zeitpunkt
grundsätzlich eine eGK für
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18.12.2015
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 166
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 18
§
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07.03.2024
verändert haben, hat diese Zusammenführung erheblich erschwert. Der EBM wurde neu
gefasst, Regelleistungsvolumen wurden eingeführt, Einzelleistungsverträge wurden gekündigt, eine deutlich weitergehende … werden. Wenn schon ein bundesweit
einheitlicher Orientierungspunktwert,
dann auch bundesweit gleiche Regel-
leistungsvolumina. Wie wir erlebt ha-
ben, geht so ein Verwaltungsirrsinn
sonst schief. Regionalisierung … Rah-
men ihrer rechtlichen Möglichkeiten
gesetzt hatten. So gab es beispielsweise
bei den Vergütungsregelungen Unter-
schiede, die es Schritt für Schritt an-
zugleichen galt. Darüber hinaus muss-
ten die
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16.04.2013
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 15
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 17
§
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10.08.2023
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 15
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 15
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 16
§ 11
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10.08.2023
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 16
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 18
§
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hvm-2023-1-lesefassung-2023-08-10.pdf
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10.08.2023
inen das Handwerk zu legen.
Weitere gesetzliche Regelungen betrachtet er als nicht notwendig,
denn „die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern regeln einheitlich
und bundesweit, dass es die Aufgabe von … welcher
Absicht und welchem Regelmäßig-
Rechtssicherheit für Ärzte drin-
gend erforderlich
Der Gesetzesentwurf von Brand
und Griese sieht keine klare, ge-
setzliche Regelung für das ärztliche
Handeln … Aufbereitung von Medizinpro-
dukten (Sterilisator, RDG oder Siegelgerät), die regelmäßige War-
tung der Geräte, die regelmäßige Prozessvalidierung, die Qualifika-
tion des Personals (Sachkunde) und die räumliche
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13.07.2015
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 15
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 18
§
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07.12.2023
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die
regional vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11
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