folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die
regional vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11
PDF-Dokument:
hvm_16-4_end.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die
regional vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11
PDF-Dokument:
hvm_16-3_VV20161012.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die
regional vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11
PDF-Dokument:
hvm_16-3_VV20160427.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die
regional vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11
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hvm_16-2.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … 12
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11 Ermittlung … § 12 Sonderregelungen bei Neuaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit, Praxen in der Anfangsphase,
Praxisauflösungen, Praxisverlegungen und Übernahme einer Praxis 15
§ 13 Sonderregelungen bei U
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hvm_16-1.pdf
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26.07.2022
ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regelleis-
tungsvolumen in einer Arztgruppe … 12
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11 Ermittlung … § 12 Sonderregelungen bei Neuaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit, Praxen in der Anfangsphase,
Praxisauflösungen, Praxisverlegungen und Übernahme einer Praxis 15
§ 13 Sonderregelungen bei U
PDF-Dokument:
hvm_15-4.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezoge-
nen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung sowie
nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante
Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals zu stellen,
für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrechnungs-
quartal
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hvm-14-4.pdf
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26.07.2022
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezoge-
nen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung sowie
nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante
Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals zu stellen,
für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrechnungs-
quartal
PDF-Dokument:
hvm-14-3.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezoge-
nen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung sowie
nach den Regelungen in Anlage 3a.
§ 7 (unbesetzt)
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante
Fälle … sind bis spätestens zum Ende des Quartals zu stellen,
für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrechnungs-
quartal
PDF-Dokument:
HVM_14_2_Lesefassung.pdf
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zuletzt aktualisiert:
26.07.2022
werden.
(6) Sollten sich im Rahmen der Ermittlungen Anhaltspunkte für strafrechtlich oder berufsrechtlich
relevante Verhaltensweisen ergeben, kann der Disziplinarausschuss die Vorgänge der Staatsanwalt- …
(4) Im Fall der Einstellung des Verfahrens werden etwaige dem Arzt entstandene Kosten in der Regel
nicht erstattet.
§ 8 Aussetzung des Verfahrens
Der Disziplinarausschuss kann das Verfahren … folgenden Monats in Kraft. Das Gleiche gilt für
Änderungen der Disziplinarordnung.
§ 20 Übergangsregelung
Disziplinarverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Disziplinarordnung beantragt oder eingeleitet
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Disziplinarordnung_2005__NEU_01.pdf
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zuletzt aktualisiert:
27.07.2022