Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Feiertagen

Vor den anstehenden Feiertagen weist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf die Erreichbarkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hin.

An den Feiertagen haben die Notfallpraxen geöffnet, die Anschriften und die genauen Öffnungszeiten können über die Homepage der KVBW unter Bürger/Notfallpraxen eingesehen werden. Für medizinisch notwendige Hausbesuche an den Feiertagen können Patienten unter der kostenfreien Rufnummer 116117 Kontakt mit dem diensthabenden Arzt aufnehmen. Die Rufnummern für den kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst, den augenärztlichen und den HNO-ärztlichen Bereitschaftsdient sind ebenfalls über die Homepage der KVBW zu erfahren.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst und dem Notarzt zu verwechseln. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, insbesondere bei Verdacht auf Schlaganfall, Herzinfarkt, bei starken Blutungen oder Bewusstlosigkeit, müssen Patienten unbedingt sofort die 112 anrufen.