Bundesweiter Start der ePA 3.0 laut BMG frühestens im April
Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte 3.0 („ePA für alle“) verschiebt sich laut einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) weiter und wird voraussichtlich erst frühestens Anfang des zweiten Quartals erfolgen. Ursprünglich sollte der Rollout bereits zum 15. Februar 2025 beginnen, sofern die Tests in den Modellregionen erfolgreich verlaufen.
Der Grund für die Verzögerung ist, dass zwei Kriterien, die laut BMG für den bundesweiten Rollout maßgeblich sind, derzeit noch nicht vollständig erfüllt werden: Zum einen müsse sich die ePA 3.0 in den Modellregionen zunächst noch im Praxisalltag bewähren und stabil funktionieren; zum anderen müssten zusätzliche technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt werden. Geplant ist, Mitte März erneut zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den bundesweiten Start der ePA 3.0 erfüllt sind. Der frühestmögliche Starttermin wäre dann im April 2025.
Seit 15. Januar läuft die Erprobungsphase der „ePA für alle“ in den mehr als 300 teilnehmenden Praxen, Apotheken und Krankenhäuser in den Modellregionen Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Parallel dazu haben die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen erfolgreich die elektronischen Akten für ihre Versicherten, die nicht widersprochen haben, angelegt. Insgesamt wurden bisher über 70 Millionen Akten erstellt (Stand: 14. Februar 2025).
Ausstattung der Praxen erst zum bundesweiten Rollout erforderlich
Vertragsarztpraxen müssen das notwendige Software-Modul für die ePA 3.0 zum Beginn des bundesweiten Rollouts installiert haben. Erst dann sind Sie verpflichtet und technisch auch in der Lage, die „ePA für alle“ Ihrer Patienten einzusehen und zu befüllen. Aus diesem Grund hat das BMG die ePA-Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Bei Ärzten und Psychotherapeuten, die das neue ePA-Modul 3.0 im 1. Quartal 2025 noch nicht vorhalten, wird deshalb weder das Honorar gekürzt noch die TI-Pauschale reduziert.
Praxisaushang zum Ausdrucken
Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass sie die ePA während der Erprobungsphase noch nicht vollumfänglich nutzen können, können ein von der KBV bereitgestelltes Informationsblatt zur Auslage oder als Aushang (in A3 der A4) nutzen. Darauf befindet sich auch ein QR-Code, über den Nutzer zum ePA-Informationsangebot ihrer Krankenkasse gelangen.
Unter Verwendung von Material der KBV
Das KVBW-Team IT in der Praxis unterstützt und berät Sie gerne bei Fragen rund um die „ePA für alle“.
- KBV: Bundesweiter Start der ePA laut BMG frühestens im April
- KBV: Praxisaushang ePA in der Erprobungsphase
- gematik: TI-Dashboard
- gematik: Infopaket-Download zur ePA für alle
- gematik: ePA für alle – Die neue elektronische Patientenakte
- ePA für alle ab 2025
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