Elektronische Patientenakte (ePA)

Wissenswertes zur neuen
„ePA für alle“ ab 2025
Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten die neue elektronische Patientenakte (ePA) erhalten – es sei denn sie widersprechen (sogenannte Opt-Out-Regelung). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die ePA 3.0 – „ePA für Alle“ künftig zu einem zentralen und breit genutzten Element in der vernetzten Gesundheitsversorgung werden.
Patienten erhalten damit die Möglichkeit, alle relevanten Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation auf einen Blick digital einzusehen und diese ihren behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen. Welche Inhalte letztlich in die ePA kommen, entscheidet aber nach wie vor der Versicherte.
Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit der ePA 3.0
Um die neue elektronische Patientenakte zu nutzen, muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und das PVS-Modul für die ePA aktiviert sein. Die neue Softwareversion 3.0 für die „ePA für alle” soll zu Beginn des zweiten Quartals 2025 bundesweit bereitstehen.
Zeitplan für die Einführung
Nach einer verlängerten Testphase in den Modellregionen soll die ePA 3.0 laut Bundesgesundheitsministerium vom 29. April 2025 an in ganz Deutschland genutzt werden können. Spätestens ab Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser dann auch formal dazu verpflichtet, die Patientenakten ihrer Versicherten zu befüllen. Die erste Ausbaustufe startet mit einer digital gestützten Medikationsliste. Elektronische Arztbriefe, Daten aus Laborbefunden und eine Patientenkurzakte können zu einem späteren Zeitpunkt auch eingepflegt werden.
Ausführliche Praxisinformationen zur ePA 3.0
Umfassende Informationen zur ePA 3.0 ab 2025, insbesondere zu den Befüllungs-, Informations- und Dokumentationspflichten der Praxen sowie zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten (inkl. Zugriffsrechte), finden Sie hier:
- KBV: Elektronische Patientenakte (ePA)
- gematik: ePA für alle – Die neue elektronische Patientenakte
- gematik: ePA für alle – Spickzettel für Praxen
- KBV-PraxisInfo: Die neue elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025
- KBV-PraxisInfo: ePA 2025 – Antwort auf rechtliche Fragen
- KBV: FAQ-Katalog zur elektronischen Patientenakte (ePA)
- gematik: Infopaket-Download zur ePA für alle
Online-Fortbildung
ePA-Check-up: Online-Format für Praxen
Um Praxen bei der Einführung der „ePA für alle“ zu unterstützen, startet die KVBW das neue Online-Informationsformat „ePA-Check-up“. 14-tägig bieten wir Ihnen die Gelegenheit, Ihre Fragen rund um die neue ePA zu stellen. Unsere IT-Berater beantworten diese dann ausführlich im Termin und sorgen für inhaltliche Klarheit.
Die nächsten Termine
- Mittwoch, 16. April 2025, 14 Uhr
- Mittwoch, 30. April 2025, 14 Uhr
- Mittwoch, 14. Mai 2025, 14 Uhr
- Mittwoch, 28. Mai 2025, 14 Uhr