Die neue „ePA für alle” kommt 2025
Wissenswertes zur elektronischen Patientenakte 3.0
Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten die neue elektronische Patientenakte (ePA) erhalten – es sei denn sie widersprechen (sogenannte Opt-Out-Regelung). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die ePA 3.0 – „ePA für Alle“ künftig zu einem zentralen und breit genutzten Element in der vernetzten Gesundheitsversorgung werden.
Patienten erhalten damit die Möglichkeit, alle relevanten Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation auf einen Blick digital einzusehen und diese ihren behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen. Welche Inhalte letztlich in die ePA kommen, entscheidet aber nach wie vor der Versicherte.
Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit der ePA 3.0
Um die neue elektronische Patientenakte zu nutzen, muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und das PVS-Modul für die ePA aktiviert sein. Die neue Softwareversion 3.0 für die „ePA für alle” soll ab Januar 2025 bereitstehen.
Zeitplan für die Einführung
Ab 15. Januar 2025 wird die ePA 3.0 zunächst in den Modellregionen Franken und Hamburg vier Wochen lang getestet. Verläuft die Pilotphase reibungslos, soll dann der bundesweite Rollout zum 15. Februar 2025 mit einem digital gestützten Medikationsprozess erfolgen. Elektronische Arztbriefe, Daten aus Laborbefunden und eine Patientenkurzakte können zu einem späteren Zeitpunkt auch eingepflegt werden.
Ausführliche Praxisinformationen zur ePA 3.0
Umfassende Informationen zur ePA 3.0 ab 2025, insbesondere zu den Befüllungs-, Informations- und Dokumentationspflichten der Praxen sowie zu den einzelnen Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten (inkl. Zugriffsrechte), finden Sie hier: