Impfung gegen Mpox/Affenpocken ausschließlich auf Namen des Patienten verordnen
Seit Januar 2024 darf für die Impfung gegen Mpox/Affenpocken für gesetzlich Versicherte ausschließlich der Impfstoff Imvanex® verwendet werden. Inzwischen ist die Impfung gegen Mpox/Affenpocken auch in die Schutzimpfungsvereinbarung Baden-Württemberg aufgenommen worden. Diese legt fest, wie Pflichtleistungen bei den Impfungen in Baden-Württemberg verordnet und abgerechnet werden.
Die Verhandlungen hierzu sind nun abgeschlossen. Wir konnten mit den Krankenkassen/Krankenkassenverbänden den Bezugsweg auf Namen des Patienten vereinbaren.
Die Krankenkassen übernehmen nur dann die Kosten für den Impfstoff und die Impfung, wenn eine medizinische oder berufliche Indikation nach Schutzimpfungs-Richtlinie vorliegt.
Bitte achten Sie bei der Verordnung von Impfstoffen auf den korrekten Bezugsweg. Der Bezugsweg wird von den Krankenkassen überprüft. Bei einem falschem Bezugsweg können Nachforderungen auf Sie zukommen.
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