Keine dauerhafte Mehrbelastung für die Notaufnahmen nach Schließung einer Bereitschaftspraxis

Abrechnungszahlen der KVBW aus dem Jahr 2024 ausgewertet

Wenn eine Bereitschaftspraxis schließt, führt das nicht zu einer dauerhaften Mehrbelastung der Notaufnahmen in den Kliniken. Das haben die aktuell vorliegenden Abrechnungszahlen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) aus dem Jahr 2024 gezeigt. 

Die stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Doris Reinhardt, dazu: „Die Krankenhäuser rechnen ihre ambulant behandelten Patienten in den Notaufnahmen über die KVBW mit den Krankenkassen ab. Daher haben wir einen guten Überblick über die Inanspruchnahme. Es zeigt sich, dass sich kein Zusammenhang zwischen der Belastung der Notaufnahmen und der Schließung von Bereitschaftspraxen herstellen lässt.“

Fallzahlen in Schorndorf, Schopfheim und Buchen

Reinhardt erläuterte, dass die Fallzahlen der Kliniken in Schorndorf, Schopfheim und Buchen ausgewertet wurden. Die KVBW hatte die Bereitschaftspraxen, die in diesen Kliniken angesiedelt waren, Ende Oktober 2023 geschlossen. „Bei der Klinik in Schorndorf zeigt sich, dass die Inanspruchnahme im Laufe des Jahres 2024 sogar zurückgegangen ist. Die Fallzahlen sind zudem im dritten und vierten Quartal niedriger als im Vorjahresvergleich. Im Schnitt musste pro Stunde etwa ein Patient ambulant in der Notaufnahme behandelt werden. In Buchen und in Schopfheim sind die ambulanten Fallzahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau geblieben.“

Reinhardt weiter: „Bei den Notaufnahmen muss immer berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Patientinnen und Patienten dort behandelt werden muss, auch wenn es sich um ambulante Fälle handelt. Denn als ambulante Patientinnen und Patienten gelten auch diejenigen, die mit dem Rettungswagen eingeliefert, aber nicht stationär aufgenommen werden, weil sie nach der Behandlung entlassen werden können. Zu den ambulanten Fällen zählen auch Patienten, die geröntgt werden müssen oder einer Behandlung bedürfen, die in einer Bereitschaftspraxis gar nicht geleistet werden kann.“

Rechtlicher Rahmen für Akut- und Notfallversorgung fehlt

Die KV-Vorständin äußerte großes Verständnis für die hohe Belastung in den Kliniken. „Es steht außer Frage, dass das Personal, ärztlich wie nicht-ärztlich, in den Notaufnahmen hoch belastet ist.

Das Problem besteht aus unserer Sicht aber darin, dass es bisher keinen rechtlichen Rahmen gibt, um die Patienten in die richtige Behandlungsstruktur zu bringen.“ Reinhardt verwies dabei auf die medizinische Ersteinschätzung bei der 116117. „Bei der 116117 bekommen die Patienten eine Empfehlung für die weitere Behandlung, da dort sowohl die Dringlichkeit der Behandlung als auch die richtige Versorgungsstruktur geprüft wird. Die Ersteinschätzung können Patientinnen und Patienten übrigens auch selbst online unter www.116117.de durchlaufen.“

Sie erneuerte ihre Forderung nach einem gesetzlichen Rahmen an die Bundesregierung. „Eines der dringendsten Vorhaben für die neue Bundesregierung besteht darin, einen rechtlichen Rahmen für eine strukturierte, verbindliche Behandlungsempfehlung in der Akut- und Notfallversorgung zu schaffen.“