Kinderkrankengeld: Ab Juli gilt ein neues Formular (Muster 21)

Alte Vordrucke dürfen nicht mehr genutzt werden

Vorschaubild für das Formular Ärztliche Bescheinigung für 21 den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Muster 21 ab Juli 2024

Wegen gesetzlicher Änderungen wird das Formular 21 „Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ angepasst. Die alten Formulare verlieren zum 1. Juli 2024 ihre Gültigkeit und dürfen dann nicht mehr verwendet werden (Stichtagsregelung!).

Neues Format: DIN A5 statt A6

Das neue Muster 21 hat keine beschreibbare Rückseite mehr und ist dafür größer (DIN-A5-Format). Auf der oberen Hälfte des Formulars machen Sie als Kinderarzt Angaben zur Erkrankung des Kindes. Die untere Hälfte füllt der betreuende Elternteil aus. Bisher waren dessen Angaben auf der Rückseite einzutragen und wurden dort leicht übersehen.

Ankreuzfeld „SER“

Bei den Gründen, weshalb die Betreuung des Kindes erforderlich ist, wird künftig stärker differenziert. Neuerdings ist es möglich, eine behördlich anerkannte Schädigung (Schädigungsfolge) nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SER) anzukreuzen. Das betrifft alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten, den Auswirkungen der Weltkriege, dem Zivildienst und Schutzimpfungen oder anderen prophylaktischen Maßnahmen stehen und von der Verwaltungsbehörde als Schädigungsfolge anerkannt wurden.

Muster 21 – Was ist neu?

  • neues Format: DIN A5, einseitig statt bisher DIN A6 doppelseitig 
  • Unterscheidung zwischen „Kita- oder Schulunfall“ und „sonstiger Unfall“
  • neues Ankreuzfeld SER (Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV)

Arztpraxen, die seit 2022 ihre Verordnungsformulare über den Kohlhammer-Verlag beziehen, erhalten ab Mitte Juni 2024 ein Erstausstattungspaket. Bestellen Sie rechtzeitig die neuen Formulare beim Kohlhammer-Verlag.