Prüfung von Verordnungen von Krankenbeförderungen (Muster 4)

AOK kündigt an, die wirtschaftliche Verordnung von Krankenbeförderungen ab dem Quartal 2/2024 zu überprüfen

Grundlage für die Verordnung einer Krankenbeförderung ist die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ab dem 2. Quartal 2024 wird die AOK Baden-Württemberg Verordnungen von Krankenbeförderung in Bezug auf wirtschaftliche Verordnungsweise überprüfen.

Was wird geprüft?

Die Verordnungen werden dahingehend geprüft, ob bei dem Versicherten zum Zeitpunkt der Verordnung ein Anspruch auf Krankenbeförderung gemäß der Krankentransport-Richtlinie vorlag.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die AOK Baden-Württemberg Anträge auf Einzelfallprüfungen stellen kann, sondern ebenso andere Krankenkassen. Anträge auf Einzelfallprüfungen können auch ohne Vorankündigung gestellt werden. 

Die Antragsstellung ist allein Sache der jeweiligen Krankenkasse. Die Entscheidung über den potenziellen Prüfantrag liegt im Ermessen der Gemeinsamen Prüfungsstelle.

Die KVBW konnte trotz Gesprächen mit dem Vorstand der AOK BW die o. g. Über­prüfung und hiermit verbundene Regress­gefahr in Bezug auf die Krankenbeförderung leider nicht abwenden.