Antikorruptionsgesetz: Was steht künftig unter Strafe?

Erläuterungen zum Gesetzestext

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ (Antikorruptionsgesetz) verabschiedet. Zwar wird das Gesetz noch im Bundesrat beraten, wir gehen aber nicht davon aus, dass es noch zu Änderungen kommt. Das Gesetz folgt einer entsprechenden Aufforderung des Bundesgerichtshofes (BGH) und regelt, in welchen Fällen künftig Vorteilsnahmen im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden. Danach sind eine Reihe von Vorteilsnahmen, die bislang „lediglich“ gegen das Berufsrecht verstoßen haben, künftig auch strafbar und können damit von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Der Rechtsbereich der KVBW (Justitiarin Frau Yvonne Motzer) hat eine Kurzfassung sowie eine ausführliche Erläuterung des Gesetzestextes erarbeitet und auf dieser Homepage unter  zur Verfügung gestellt: Antikorruptionsgesetz.

Aus Anlass des Gesetzes empfehlen wir Ihnen, bei darüber hinausgehenden Fragestellungen gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen. Wir erlauben darauf hinzuweisen, dass wir als Körperschaft des Öffentlichen Rechts keine Rechtsberatung in Strafsachen vornehmen und daher nur allgemeine Fragen zu diesem Thema beantworten dürfen.