Veranstaltung
Zulassungsausschuss (Ärzte)
18.03.2025 | Reutlingen
Termin des Zulassungsausschusses für Ärzte,
Regierungsbezirk Tübingen
Antragsfrist 04.02.2025: Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen.
Für den Antrag auf Zulassung eines MVZ gilt eine dreimonatige Antragsfrist.
Bitte reichen Sie die Unterlagen für bedarfsabhängige Anträge wie z. B. Ermächtigungen oder Sonderbedarf in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig ein. Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit von Ermächtigungs- und Sonderbedarfsanträgen Anträgen beträgt sechs Monate ab Antragstellung.
Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor. Verbindliche Terminauskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Geschäftsstelle.
- Termin:
- Di, 18.03.2025
- Ort:
KVBW
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen