Antragsformulare für Ärzte
Antragsvordrucke in Zulassungsangelegenheiten
Die Anträge sind beim örtlichen Zulassungsausschuss für Ärzte in Schriftform einzureichen. Eine große Anzahl an Antragsformularen (Zulassung, Anstellung, Ermächtigung, Berufsausübungsgemeinschaft, Jobsharing etc.) bieten wir Ihnen inzwischen als ausfüllbare PDF-Dokumente zum Download an. Damit erweitern wir unser Serviceangebot und können eine schnellere Antragsbearbeitung gewährleisten.
Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, vor Antragstellung beim zuständigen Zulassungsausschuss unsere Niederlassungs- & Kooperationsberatung in Anspruch zu nehmen. Außerdem müssen Sie vor der Antragstellung auf Zulassung oder Anstellung im Arztregister eingetragen sein.
Beachten Sie die Fristen
Die Fristen zur Antragstellung und zum Einreichen der vollständigen Unterlagen betragen sechs Wochen vor der anvisierten Sitzung des Zulassungsausschusses. Für den Antrag auf Zulassung eines MVZ gilt eine dreimonatige Antragsfrist. Bei bedarfsabhängigen Anträgen (z. B. Sonderbedarf, Ermächtigungen) ist fallbezogen zusätzlich von verlängerten Bearbeitungszeiten auszugehen.
Anträge für ZA Karlsruhe
Die Bearbeitung Ihrer Anträge kann derzeit bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen. Falls Sie eine konkrete Sitzung des ZA Karlsruhe favorisieren, stellen Sie Ihre Anträge bitte mindestens zehn Wochen vorher.
Bitte reichen Sie die Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig ein (bei den üblichen Anträgen etwa zwölf bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin).
Hinweis: Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, können Sie uns gern Ihre Bescheinigungen und Nachweise als amtlich beglaubigte Abschrift (§ 18 Abs. 3 Ärzte-ZV) zusenden. Die Bürgschaftserklärung bei Gründung eines MVZ müssen Sie allerdings zwingend im Original vorlegen.
Sollte die Anfertigung einer amtlich beglaubigten Abschrift für Sie zu aufwändig sein, nehmen wir auch weiterhin Ihre Unterlagen im Original entgegen.
Zuständigkeiten nach Zulassungsbezirken
In Baden-Württemberg gibt es jeweils einen Zulassungsausschuss pro Zulassungsbezirk – und dementsprechend auch örtlich getrennte Zuständigkeiten. Die Zulassungsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Entscheidend ist, an welchem Ort sich Ihr Praxissitz befindet. Diese vier örtlichen Zulassungsbezirke sind zuständig für die Fachgruppen:
- Hausärzte, Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen, Anästhesisten, Fachärztliche Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen
- Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitationsmediziner, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner
Die Antragsformulare für Psychotherapeuten finden Sie hier.
Wählen Sie den zuständigen Zulassungsbezirk aus
Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Sie Ihren Antrag postalisch an den für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsausschuss senden. Entscheidend ist, an welchem Ort sich Ihr Praxissitz befindet. In den PDF-Antragsformularen finden Sie dazu eine Funktion zur Adressauswahl.
Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen
Denken Sie bitte daran, Anträge für genehmigungspflichtige Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg rechtzeitig zu stellen. Dies kann etwa bei einer Neu-Zulassung, Ermächtigung, Anstellung eines Arztes/Psychotherapeuten oder einem Wechsel von Anstellung in Zulassung oder umgekehrt notwendig sein. Unter Genehmigungspflichtige Leistungen finden Sie Ansprechpartner und weitere Informationen.