Antragsformulare für Ärzte

Antragsvordrucke in Zulassungsangelegenheiten

Die Anträge sind beim örtlichen Zulassungsausschuss für Ärzte in Schriftform einzureichen. Eine große Anzahl an Antragsformularen (Zulassung, Anstellung, Ermächtigung, Berufsausübungsgemeinschaft, Jobsharing etc.) bieten wir Ihnen inzwischen als ausfüllbare PDF-Dokumente zum Download an. Damit erweitern wir unser Serviceangebot und können eine schnellere Antragsbearbeitung gewährleisten.

Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, vor Antragstellung beim zuständigen Zulassungsausschuss unsere Niederlassungs- & Kooperationsberatung in Anspruch zu nehmen. Außerdem müssen Sie vor der Antragstellung auf Zulassung oder Anstellung im Arztregister eingetragen sein.

Beachten Sie die Fristen

Die Fristen zur Antragstellung und zum Einreichen der vollständigen Unterlagen betragen sechs Wochen vor der anvisierten Sitzung des Zulassungsausschusses. Für den Antrag auf Zulassung eines MVZ gilt eine dreimonatige Antragsfrist. Bei bedarfsabhängigen Anträgen (z. B. Sonderbedarf, Ermächtigungen) ist fallbezogen zusätzlich von verlängerten Bearbeitungszeiten auszugehen.

Anträge für ZA Karlsruhe
Die Bearbeitung Ihrer Anträge kann derzeit bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen. Falls Sie eine konkrete Sitzung des ZA Karlsruhe favorisieren, stellen Sie Ihre Anträge bitte mindestens zehn Wochen vorher.

Bitte reichen Sie die Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig ein (bei den üblichen Anträgen etwa zwölf bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin).

Hinweis: Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, können Sie uns gern Ihre Bescheinigungen und Nachweise als amtlich beglaubigte Abschrift (§ 18 Abs. 3 Ärzte-ZV) zusenden. Die Bürgschaftserklärung bei Gründung eines MVZ müssen Sie aller­dings zwingend im Original vorlegen.
Sollte die Anfertigung einer amtlich beglaubigten Abschrift für Sie zu aufwändig sein, nehmen wir auch weiterhin Ihre Unterlagen im Original entgegen.

Zuständigkeiten nach Zulassungsbezirken

In Baden-Württemberg gibt es jeweils einen Zulassungsausschuss pro Zulassungs­bezirk – und dementsprechend auch örtlich getrennte Zuständigkeiten. Die Zulassungs­­bezirke entsprechen den vier Regierungs­­bezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Entscheidend ist, an welchem Ort sich Ihr Praxissitz befindet. Diese vier örtlichen Zulassungsbezirke sind zuständig für die Fachgruppen:

  • Hausärzte, Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen, Anästhesisten, Fachärztliche Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen
  • Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitationsmediziner, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner

Die Antragsformulare für Psychotherapeuten finden Sie hier.

Wählen Sie den zuständigen Zulassungsbezirk aus

Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Sie Ihren Antrag postalisch an den für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsausschuss senden. Entscheidend ist, an welchem Ort sich Ihr Praxissitz befindet. In den PDF-Antrags­formu­laren finden Sie dazu eine Funktion zur Adressauswahl.

Antrag rechtzeitig stellen

Sie haben einen konkreten Termin für Ihre Ermächtigung anvisiert? Dann beachten Sie bitte: Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit von Ermächtigungs-Anträgen beträgt sechs Monate ab Antragstellung

Antrag rechtzeitig stellen

Sie haben einen konkreten Termin anvisiert? Dann beachten Sie bitte: Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit von Zulassungsanträgen im Rahmen des Sonderbedarfs beträgt sechs Monate ab Antragstellung

Antrag rechtzeitig stellen

Sie haben einen konkreten Termin anvisiert? Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit von Zulassungsanträgen eines MVZ beträgt drei Monate ab Antragstellung

Wann ist ein Antrag notwendig, wann nicht?

Ein Antrag für ein Nachbesetzungsverfahrens ist

Wie es in Ihrem Planungsbereich aussieht erfahren Sie auf der Seite Bedarfsplanung oder über die Niederlassungs- und Kooperationsberatung.

Bitte beachten Sie, dass ein Nachbesetzungsverfahrens 9 bis 12 Monate Zeit in Anspruch nehmen kann. Weitere Infos zur Praxisabgabe » 

Versicherungen können für das Ausstellen Ihrer Berufshaftpflicht-Bescheinigung die hier verlinkten Dokumente verwenden und Sie reichen diese dann bei der Geschäftsstelle Ihres Zulassungsausschusses ein. Sie können aber auch eine von der Versicherung selbst ausgestellte Bescheinigung einreichen.
Bitte dann Folgendes beachten: Die Versicherungsbescheinigung muss inhaltlich mit den Angaben in den hier verlinkten Formularen übereinstimmen (mehr erfahren »).

Achtung - keine Rücknahme möglich!

Die Verzichtserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit dem Eingang beim Zulassungsausschuss sind Sie an die Erklärung gebunden. Sie kann nicht mehr widerrufen werden. Bitte setzen Sie sich vor Abgabe der Verzichtserklärung mit unserer Niederlassungs- & Kooperationsberatung in Verbindung.

Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen

Denken Sie bitte daran, Anträge für genehmigungspflichtige Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg rechtzeitig zu stellen. Dies kann etwa bei einer Neu-Zulassung, Ermächtigung, Anstellung eines Arztes/Psychotherapeuten oder einem Wechsel von Anstellung in Zulassung oder umgekehrt notwendig sein. Unter Genehmigungspflichtige Leistungen finden Sie Ansprechpartner und weitere Informationen.