Actilyse Cathflo®: Lieferengpass beendet

Regelungen wieder wie früher

Wie die Firma Böhringer mitteilt, ist der Lieferengpass für Actilyse Cathflo seit dem 1. August 2024 beendet. Damit endet auch die Ausnahmeregelung der Gesetzlichen Krankenkassen, dass für die Dauer des Lieferengpasses Syner-Kinase®, z. B. 100.000 I.E., im Sprechstundenbedarf als Ersatzmittel verordnet werden konnte.

Das heißt: Seit 1. August 2024 ist wieder ausschließlich Alteplase (z. B. Actilyse Cathflo® 2 mg) für den genannten Indikationsbereich im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Ersatzmittel werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet.

Alteplase als SSB

Alteplase ist im Sprechstundenbedarf unter der Rubrik Fibrinolytika gelistet; mit der Anmerkung: „Nur zur thrombolytischen Behandlung von verschlossenen zentralen Venenkathetern einschließlich Hämodialysekathetern (z. B. Actilyse Cathflo® 2 mg).“

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