Vergütung der Meningokokken B-Impfung für Kinder jetzt mit allen Krankenkassen geregelt

Impfleistung wird bei allen GKV-Versicherten seit dem 15. Februar 2025 über die KVBW abgerechnet

Seit dem 30. Mai 2024 haben Säuglinge und Kinder im Alter zwischen 2 Monaten und dem 5. Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundimmunisierung gegen Meningokokken B als Pflichtleistung gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Vergütungshöhe bei Versicherten aller Krankenkassen geregelt

Mit den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), der IKK classic und der Knappschaft hat die KVBW zum 15. Februar 2025 eine Einigung über die Vergütungshöhe der Impfleistung für die Meningokokken B-Impfung für Säuglinge und Kinder erzielt. Mit den genannten Krankenkassen wurde nun die Höhe der Vergütung abgestimmt. Die Vergütungsregelung für die Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge und Kinder bei Versicherten der AOK-Baden-Württem­berg, der SVLFG und der Betriebskrankenkassen gilt bereits seit dem 15. Oktober 2024. Die Impfleistung wird ab dem 15. Februar 2025 bei allen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit der KVBW abgerechnet.

Die neue Regelung im Überblick

Versicherte der Ersatzkassen, IKK classic und Knappschaft
  Gebührenordnungs-
positionen
Vergütung ab 15.02.2025 Bezugsweg seit 15.10.2024
Meningokokken-B Impfung für Säuglinge und Kinder 89116 A (erste Dosen Impfzyklus)
89116 B (letzte Dosis Impfzyklus)
Erste Dosis: 13,95 €
Zweite Dosis: 10,40 €
Dritte bzw. letzte Dosis: 13,95 €
Sprechstundenbedarf

Den Impfstoff beziehen Sie für alle GKV-Versicherte über den Sprechstunden­bedarf.

Rückwirkende Erhöhung der allgemeinen Impfvergütung

Zusätzlich konnte die allgemeine Impfvergütung für Versicherte der Ersatzkassen, der Innungskrankenkassen sowie der Knappschaft rückwirkend zum 1. Oktober 2024 erhöht werden.

Die Vergütungsübersicht mit allen neuen Beträgen finden Sie unten zum Download.

Dokumente zum Download

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Letzte Aktualisierung: 21.02.2025