Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 22. Juli 2015: BfArM setzt Beschluss der Europäischen Kommission über das Ruhen von Zulassungen um
Das „Rezept für Bewegung“ ist eine Empfehlung des Arztes, die Beratungsleistung kann nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden.