Der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, hat die Verordnungseinschränkungen für Antidiarrhoika in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie überarbeitet. Danach können Ärzte auch Präparate mit Lactobacillus rhamnosus GG (mind. 5 x 109 koloniebildende Einheiten/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.