Gericht weist Anliegen der Bürgermeister zurück

Das Vorhaben von einigen Bürgermeistern, die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg zu verhindern, ist vorerst gescheitert. Das Sozialgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ihr Vorhaben wie geplant weiterführen kann. Um die wegbrechende haus- und fachärztliche Versorgung im Land zu stabilisieren, möchte die KVBW die Strukturen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst konzentrieren. Dagegen haben 13 Bürgermeister im Land den Klageweg beschritten.

Flankierend begehrten drei der Bürgermeister im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem Ziel, die Schließung der jeweiligen Notfallpraxis in ihrer Stadt bis zur Entscheidung über die Klage, zu untersagen. Sie verwiesen darauf, dass sie an der Planung und Entscheidung über die Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes zu beteiligen gewesen wären.

Diese Argumentation hat das Gericht in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. So heißt es in der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz: Die Antragstellerinnen „(…) haben kein subjektiv-öffentliches (und damit justiziables) Recht auf Beteiligung.“