Vertreterversammlung der KVBW fordert Änderungen bei den Anpassungsfaktoren für die ärztlich-psychotherapeutische Vergütung durch den Gesetzgeber
Mit deutlichen Worten haben die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Änderungen in den Rahmenbedingungen der Honorarberechnung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gefordert.
In seiner Rede hat Vorstandschef Dr. Norbert Metke keinen Zweifel an der tiefen Enttäuschung der Ärzteschaft an der diesjährigen Honorarrunde gelassen. „In jeder Rede seitens der Politik und der Krankenkassen ist der ambulante Sektor als der zentrale Erfolgsfaktor für die bisherige erfolgreiche Bewältigung der Pandemie genannt worden. Und dann äußert sich das darin, dass wieder einmal die tatsächliche Ausgabenentwicklung in den Praxen, etwa durch gestiegene Hygieneanforderungen, nicht einmal ausgeglichen werden, sondern in anderen Faktoren untergehen.” Metke bezeichnete das als „beleidigende Ohrfeige” für das angesichts der Coronapandemie erbrachte Leistungsspektrum der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.
Gestiegene Aufwendungen für Hygiene, IT-Ausstattung und Datenschutz
Metke kritisierte die heutigen Regelungsmechanismen, die letztendlich dazu führten, dass der GKV-Spitzenverband seit Jahren nicht dazu veranlasst werden kann, das Honorar den Leistungen der Ärzte sowie deren Kostenstrukturen adäquat anzupassen. „Seit langem müssten die Hausbesuche neu bewertet werden, die Kosten des gestiegenen Hygieneaufwandes werden seit Jahren ohne Lösungsansatz diskutiert. Auch sind die Aufwendungen für IT-Ausstattung, Datenschutz usw. deutlich gestiegen. Dies findet keinen Niederschlag in der eigentlich vorauszusetzenden Selbstverständlichkeit des GKV Spitzenverbandes, in der sogenannten Selbstverwaltung Versorgung optimal zu gestalten, womit sich die Frage stellt, ob nicht mehr regionale Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung eine Alternative zu versorgungsfremden zentralistischen Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes darstellen könnten. Hier müssen andere Regularien durch den Gesetzgeber mit deutlich vermehrten, regionalen Kompetenzen her.”
Delegierte fordern weitreichende Änderungen beim Orientierungspunktwert
Einstimmig haben die Delegierten daher eine Resolution verabschiedet, die der Vorstand zur Abstimmung vorgelegt hat. Darin wird die KBV aufgefordert, in ihren Forderungskatalog zur Bundestagswahl im kommenden Jahr weitreichende Änderungen aufzunehmen. So soll künftig verpflichtend in die Berechnung des Orientierungspunktwertes die Preis- und Investitionsentwicklung in den Praxen, die zunehmende Versorgungstiefe und das steigende Anspruchsverhalten der Bevölkerung eingehen. Darüber hinaus sollen in die Anpassungsfaktoren des Orientierungswertes regionale Faktoren mit einfließen. „Ein Mitteltransfer von Bundesländern mit schlanken Versorgungsstrukturen in solche mit unwirtschaftlicheren ist abzulehnen”, heißt es in dem Entschluss. Weiter solle sich die Veränderungsrate nicht mehr ausschließlich an der Zahl gegebener Diagnosen orientieren, sondern die damit verbundene Versorgungstiefe berücksichtigen. Kosteneinsparungen durch Fallzahldegressionen sowie aus Wirtschaftlichkeitsreserven müssten den Ärzten und Psychotherapeuten und nicht nur den Krankenkassen zugutekommen. Ebenfalls fordert die Vertreterversammlung, dass künftig kassenartenspezifische Verträge ermöglicht werden sollen, „um tatsächliche Wettbewerbsstrukturen herzustellen.”
Ärzte wollen nicht länger für TI-Pannen verantwortlich sein
Ebenso einstimmig hat die Vertreterversammlung sich dagegen gewehrt, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten weiter für die fehlerhafte Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlich sein sollen. Die Delegierten fordern, dass der Staat den Praxen die erforderlichen technischen Komponenten bzw. Softwarelösungen für die TI kostenfrei zur Verfügung stellt. Der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner stellte dazu fest: „Wir stehen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die heutige Telematikinfrastruktur ist hierfür aber dysfunktional. Die Pannen der TI sorgen für Störungen im Praxisalltag.” Fechner beklagte, dass dadurch dringend erforderliches Vertrauen in Innovationen verloren gehen würde. „Vor allem aber verlieren die Ärzte Zeit, die sie für die Behandlung der Patienten benötigen.”
In dem Beschluss der Vertreterversammlung heißt es: „Die Vertreterversammlung der KVBW fordert in Übereinstimmung mit der KBV und den anderen KVen, dass den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen die Aufwände für die Digitalisierung erstattet werden. Der Betrieb der gesamten TI als Daseinsinfrastruktur ist analog zum Bundesautobahnennetz Aufgabe des Staates und nicht mehr dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen.” Weiter fordern die Delegierten, dass das KV-System auch Möglichkeiten prüfen solle, durch Kooperationen oder Eigenentwicklungen zu besseren Hard- und Softwarelösungen zu kommen.