Abkehr von den Richtgrößen

Baden-Württemberg stellt Wirtschaftlichkeitsprüfung um.

Seit Jahresbeginn 2017 gehören die bisherigen Richtgrößen in der Wirtschaftlichkeits­prüfung für die Arzneimittel der Vergangenheit an. Der Vorstands­vorsitzende der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, erläuterte am 1. Februar 2017 in Stuttgart: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern der Kranken­kassen zu neuen Regelungen gekommen sind und endlich die Richtgrößen ablösen können.

Praxisindividuelle Richtwerte schaffen mehr Rechtssicherheit

20 Jahre lang hat die Ärzteschaft diese Forderung erhoben, jetzt wird sie umgesetzt. Die bisherige Lösung hat bei unseren Mitgliedern Regressangst ausgelöst und sich darüber hinaus zu einem erheblichen Hemmschuh für die Niederlassung entwickelt.“ Künftig werde den Ärzten zu Beginn eines Jahres ein sogenannter Praxisindividueller Richtwert zugeteilt, der die praxisindividuelle Morbidität der Patienten einer spezifischen Praxis berücksichtige. „Je höher der Verordnungs­bedarf ist, der sich aus den Erkrankungen der Patienten ergibt, desto höher sind die finanziellen Mittel, die dieser Praxis zur Verfügung stehen. Damit verabschieden wir uns von den bisherigen Durchschnitts­werten, die die Vielfalt der Versorgung nicht mehr widergespiegelt haben. Vor allem aber schaffen wir mehr Rechtssicherheit für den Arzt. Die KVBW teilt dem Arzt mehrfach innerhalb eines Jahres mit, ob er sich im Rahmen seines Richtwertvolumens befindet, welches sich bei entsprechender Morbidität seiner Praxis mit entwickelt.“ Außerdem gilt einmalig für das Jahr 2017 ein garantiertes praxisindividuelles Richtwertvolumen, welches dem Arzt auch bei geringerer Morbidität seiner Praxis in jedem Fall zur

Verfügung steht. Die KVBW und die Krankenkassen seien sich einig, dass versucht werden solle, mit der Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung den Ärzten durch die bessere Transparenz ein effektiveres Steuerungs­instrument zur Verfügung zu stellen. Hiermit können die Ärzte wirtschaftlich therapieren und dadurch mögliche Nachforderungen verhindern.

Gutes Zeichen für die Versorgung im Land

Für den Vorstands­vorsitzenden der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, ist es ein gutes Zeichen für die Versorgung im Land: „Wir haben feststellen müssen, dass die Richtgrößen­systematik zu Problemen in den Praxen und damit zu Diskussionen mit den Patientinnen und Patienten geführt hat. Dass wir auf eine wirtschaftliche Verordnung Wert legen müssen, ist klar. Schließlich verordnen die Ärzte jedes Jahr Arzneimittel mit Kosten in Milliardenhöhe. Gleichwohl waren wir gerne bereit, die Vorschläge der Ärzteschaft aufzunehmen, wie das System verändert und gerechter gestaltet werden kann. Die jetzt vereinbarte Systematik trägt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Rechnung und sie verbessert gleichzeitig die Qualität der Versorgung.“

Walter Scheller betont für die B 52-Verbändekooperation, zu welcher der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die Knappschaft – Regionaldirektion München und der Verband der Ersatzkassen (vdek) gehören, dass sich das Miteinander von Ärzteschaft und Kranken­kassen ein weiteres Mal bewährt habe. „Der Gesetz­geber hat den Vertragspartnern auf Landesebene die Möglichkeit eröffnet, die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf eine andere Basis zu stellen. Wir haben diese Möglichkeit genutzt. Wir können immer wieder feststellen, dass wir auch in schwierigen Fragen sachlich diskutieren und zu einvernehmlichen Lösungen kommen können. Und die Wirtschaftlichkeits­prüfung ist ein ausgesprochen schwieriges und mit vielen Emotionen besetztes Thema. Die gemeinsame Selbstverwaltung hat einmal mehr gezeigt, wie gut sie funktioniert.“