FALK-KVen warnen vor Krankenhausplänen der Regierung
Entschieden wehren sich die niedergelassenen Ärzte gegen die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Notfalldienstes als Teil der Strukturreform der Krankenhäuser. Im Rahmen eines Pressegesprächs heute in Berlin übten die Kassenärztlichen Vereinigungen der FALK-Kooperation (Freie Allianz der Länder-KVen) insbesondere Kritik an der Finanzierung des Vorhabens: Die Bundesregierung wolle offensichtlich die Probleme der Krankenhäuser auf Kosten des Budgets der niedergelassenen Ärzte lösen.
Auf Widerstand stoßen vor allem die Pläne des Gesetzgebers, wonach die KVen verpflichtet werden sollen, an allen Krankenhäusern Portalpraxen einzurichten. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, stellte bei dem Pressegespräch in Berlin dar, welche Auswirkungen dies auf Baden-Württemberg hätte: „Wir haben derzeit ein Netz von 120 Notfallpraxen im Land, von denen 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Wenn wir nun an allen Krankenhäusern Notfallpraxen einrichten sollen, dann müssten wir diese Zahl etwa verdoppeln, vor allem in den Ballungszentren. Aber wir haben weder die Mittel noch die Ärzte, um diese Praxen zu besetzen. Das ist völlig am Bedarf vorbei und daher unsinnig.“
Gleichzeitig wehren sich die Vorstände der FALK-KVen dagegen, dass die ambulante Grundversorgung der Patienten durch die Pläne der Bundesregierung geschwächt werden soll. „Die Krankenhäuser haben sich bei der Bundesregierung durchgesetzt mit ihrer Forderung nach einer höheren Vergütung der Behandlung ambulanter Notfälle. Dies würde aber zu Lasten der Grundversorgung gehen, da der Notfalldienst aus dem Budget der Ärzte bezahlt wird und auch die KVen einen Euro nur einmal ausgeben können. Das werden unsere Mitglieder nicht akzeptieren. Wenn die Bundesregierung eine Ausweitung des ambulanten Behandlungsangebots außerhalb der Sprechstundenzeiten der Praxen haben möchte, dann soll sie auch die Mittel dafür zur Verfügung stellen.“ Metke erinnerte daran, dass die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg schon heute aus ihren Honoraren 25 Mio. Euro pro Jahr bezahlen, um die Strukturen im Notfalldienst zu finanzieren. „Eine weitere Belastung halten wir für nicht zumutbar.“
Der Vorstandsvorsitzende der KV Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz, warf der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor, mit falschen Zahlen zu operieren und damit die Öffentlichkeit zu täuschen. „Die DKG hat ihre Forderungen auf ein Gutachten gestützt, das sie in Auftrag gegeben hat. Dabei sind viele Aussagen aus dem Gutachten schlichtweg falsch und vor allem der mehr als fragwürdigen Methodik und Herangehensweise des Gutachtens geschuldet. Dieses basiert primär auf den nicht repräsentativen Eigenauskünften einer recht überschaubaren Zahl an Kliniken. Weite Teile des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die niedergelassenen Ärzte wurden in dem Gutachten hingegen ausgeblendet. Dafür wurden ganz offensichtlich auch Notarzteinsätze sowie schwierige Akutfälle, die zu einer vollstationären Behandlung führten, mit betrachtet.“
Laut Krombholz werden in Bayern außerhalb der Sprechstundenzeiten - also primär an Wochenenden und Feiertagen - im Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte etwa doppelt so viele Patienten ambulant versorgt wie in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Mit der Einführung der bundesweit einheitlichen und für die Patienten kostenfreien Rufnummer 116 117 sowie den Bereitschaftsdienstpraxen und dem Fahrdienst für die Hausbesuche stellten die niedergelassenen Ärzte bereits heute einen Service zur Verfügung, den die Krankenhäuser in der Form nicht leisten könnten. Ein weiteres Plus der niedergelassenen Ärzte, so Krombholz: „In unserem Bereitschaftsdienst sind ausschließlich Ärzte mit großer Erfahrung in der Behandlung unterschiedlichster Krankheitsbilder tätig, während in den Notaufnahmen häufig junge Assistenzärzte arbeiten, die in der Weiterbildung eines bestimmten Fachgebietes sind.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Axel Rambow, fasste die Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen: „Im Gesetz muss geregelt werden, dass die Einrichtung von Notfallpraxen nur bei gegebenem Bedarf erfolgen soll. Ebenso darf man nicht vergessen, dass in Deutschland gar nicht an jedem Ort auch ein Krankenhaus existiert. Wir können die Forderung nach einer höheren Vergütung der Krankenhäuser nachvollziehen. Allerdings arbeiten auch wir im Notfalldienst nicht kostendeckend und müssen die Strukturen subventionieren. Es kann daher nicht sein, dass die Krankenhäuser einseitig unterstützt werden - und schon gar nicht zu Lasten der Grundversorgung.“
Rambow ergänzte: „Wir haben selbst ein großes Interesse daran, dass die Patienten nicht in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gehen, schon gar nicht zu den Sprechstundenzeiten. Das heutige System lässt das aber zu, zumal es für die Patienten bequem ist. Wenn wir das ändern wollen, müssen wir den Krankenhäusern die Möglichkeit geben, dass sie die Patienten auf die Zuständigkeit der Notfallpraxen beziehungsweise der niedergelassenen Ärzte hinweisen, gegebenenfalls sogar Patienten abweisen dürfen. Wir sind gerne bereit, hierüber mit den Krankenhäusern und der Politik in Gespräche einzutreten.“
Die Stellungnahme Bund-Länder-Papier zum Krankenhausreformgesetz finden Sie im Anhang.