Gut gemacht ist noch besser denn gut gemeint
Die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württmberg, Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner, haben sich positiv überrascht zu den Äußerungen von Prof. Dr. med. Karl Lauterbach im Morgenmagazin der ARD geäußert.
Budgetierung hausärztlicher Leistungen im SGB V aufheben
„Wir freuen uns, mit Prof. Lauterbach einen hoch prominenten und kompetenten Weggefährten an der Seite zu haben in unserer seit Jahren erhobenen Forderung einer deutlichen Verbesserung der hausärztlichen Rahmenbedingungen und insbesondere auch der hausärztlichen Vergütung", sagte Dr. Metke. "In der bevorsteheden Gesundheitsreform wird sich hierzu ausreichend Gelegenheit bieten. Dann zeigt sich, ob gut gemeint auch gut gemacht sein wird. Wer eine Verbesserung der hausärztlichen Vergütung fordert, muss die durch den Gesetzgeber vorgegebene Budgetierung hausärztlichen Leistungen im SGB V aufheben. Dann bekommen die Hausärzte endlich den angemessenen Lohn dafür, was sie für unsere Gesellschaft leisten.“
Mogelpackungen akzeptieren die Hausärzte nicht
Dr. Fechner fügte an: „Dennoch wundern wir uns. Richtig ist, dass die Selbstverwaltung eine gesonderte Vergütung von Gesprächen im hausärztlichen Bereich eingeführt hat. Dies haben die Hausärzte in Baden-Württemberg deswegen konsequent abgelehnt, weil die höhere Vergütung der Gesprächsleistung durch Absenkung anderer hausärztlicher Vergütungspositionen gegenfinanziert wurde und daher nur Honorar von der linken in die rechten Tasche verschoben wurde. Mogelpackungen akzeptieren die Hausärzte nicht mehr, gleichgültig von welcher Seite sie kommen.
Entgegen der Annahme von Prof. Lauterbach erfolgen die Beschlüsse zur ärztlichen Vergütung allerdings nicht in der Vertreterversammlung der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung). Denn zuständig für die Fragen der Vergütung ist der Bewertungsausschuss, der zu gleichen Teilen aus den Vertretern der Ärzteschaft und den Krankenkassen besteht. Die haben aber dafür aber nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt. Es sei zusätzlich daran erinnert, dass die Vergütung schon lange getrennt ist und der Trennungsfaktor gesetzlich vorgegeben ist und die Ärzteschaft ihre Pflichten hier sehr wohl erfüllt hat. Wer eine Besservergütung der Hausärzte in der Republik wünscht, kann dies als Gesetzgeber leisten, indem er nicht darüber spricht, sondern die budgetierte Gesamtvergütung für die Ärzte aufhebt und feste Preise ins System einfügt.“
Dr. Metke abschließend: „Wir sind beindruckt darüber, mit welchem Engagement sich Herr Professor Lauterbach für die hausärztliche Versorgung einsetzt und vor einem drohenden Hausarztmängel warnt, wie die Ärzteschaft das seit über zehn Jahren macht. Allerdings verstehen wir nicht, warum er dann über die geplante Änderung des Paragrafen 103 SGB V über 250 hausärztliche Praxen und knapp 1.600 fachärztliche Praxen in Baden-Württemberg schließen will und zwar zu einem großen Teil im ländlichen Raum der schwäbischen Alb, des Schwarzwaldes, Südbadens, Oberschwabens oder anderen Gebieten.“ Metke bezog sich darauf auf eine Berechnung der KVBW, in der die Auswirkungen des von Prof. Lauterbach geforderten Abbaus der sogenannten Überversorgung, dargestellt wird.
„Selbst wenn wir alle offenen Arztsitze dadurch besetzen könnten, hätte das netto einen Abbau von 256 Hausarztsitzen und weit über 1.600 Facharztsitzen zu Folge.“ Metke abschließend: „Gut gemeint, aber nur bedingt gut gemacht. Das gilt auch hier.“
Die KVBW präferiert den Ansatz, niederlassungswillige Haus- und Fachärzte durch ein umfassendes Beratungsangebot und neue Fördermaßnahmen zur Existenzgründung in minderversorgte Gebiete zu steuern.