Hautkrebsprävention: AOK-Versicherte dürfen bereits ab 20 Jahren zum Screening
Ab Oktober dürfen Versicherte der AOK Baden-Württemberg bereits ab 20 Jahren alle zwei Jahre am Hautkrebs-Screening teilnehmen. Die Beteiligten haben sich sehr bewusst dafür entschieden, das Alter der Berechtigten von bisher 35 auf 20 Jahre herabzusetzen. Damit dehnt die AOK wie eine Reihe von weiteren Kassen das gesetzliche Hautkrebs-Screening für ihre Versicherten aus.
Wesentlicher Teil des Hautkrebs-Screening ist neben der fachärztlichen Untersuchung auf Hautveränderungen eine umfassende Aufklärung über den richtigen Umgang mit Sonne und Hautpflege. Je früher Haut schädigendes Verhalten durch ein einmal gewecktes Gesundheits-Bewusstsein korrigiert wird, desto besser können Hautschäden vermieden werden. „In jungen Jahren sind die Erfolgaussichten von Prävention durch Gesundheitsbildung besonders vielversprechend. Bereits bestehende Schäden sind bei dieser Altersgruppe die Ausnahme, zeigen sich bei falschem Verhalten aber in späteren Jahren. Denn die Haut vergisst ja bekanntlich nichts“, lobte Dr. Norbert Metke, Vorstand der KVBW, das erweiterte Leistungsangebot zur Gesundheitsförderung.
Das Hautkrebs-Screening für Versicherte der AOK ab dem 20. bis zum 35. Lebensjahr wird ausschließlich von Fachärzten für Hautkrankheiten durchgeführt. Für alle Versicherten gilt das Präventionsangebot wie bisher ab dem 35. Lebensjahr. Es wird von Hautärzten sowie eigens dafür qualifizierten Hausärzten im Abstand von zwei Jahren durchgeführt. Bei der Suche nach einem Arzt in Wohnortnähe unterstützt die Arztsuche der KVBW.