Honorar 2013: Regionale Aufarbeitung der Ergebnisse in der Vertreterversammlung

Tagung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Dr. Frank-Dieter Braun
Dr. Frank-Dieter Braun (Vorsitzender der Vertreterversammlung) begrüßte die Delegierten zur 12. Sitzung der laufenden Legislaturperiode.
Dr. Norbert Metke
Dr. Norbert Metke (Vorsitzender des KVBW-Vorstands) berichtete von intensiven politischen Honorarsauseinandersetzungen.
Dr. Johannes Fechner
Die Notdienstreform war das wichtigste Thema im Bericht von Dr. Johannes Fechner (stellvertretender Vorsitzender des KVBW-Vorstands).
Susanne Lilie stellte das Starterpaket der KVBW vor
Geschäftsführerin Susanne Lilie stellte das Starterpaket mit Informationen für neue KV-Mitglieder vor.

Wenige Tage nach dem Ende des Verhandlungsmarathons zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband tagte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Sitzung stand noch ganz unter dem Eindruck der Auseinandersetzungen.

Die Einigung der Berliner Verhandlungspartner, die sich weitgehend an den Vorstellungen des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses orientiert, setzt sich aus einem Paket zusammen, das für Baden-Württemberg vor allem aus den folgenden Faktoren besteht:

Die genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen werden ab 2013 für alle Arztgruppen ausbudgetiert und damit außerhalb der Gesamtvergütung bezahlt. Das gleiche gilt auch für die probatorischen Leistungen von Psychotherapeuten und einer Reihe psychotherapeutisch tätiger Ärzte. Damit ist eine zentrale Forderung der Ärzte und Psychotherapeuten erfüllt, die in Zukunft verhindert, dass die hohen Mengensteigerungen in der Psychotherapie zu Lasten der fachärztlichen Versorgung erfolgen. Zudem werden in einem wichtigen Teil des Leistungsspektrums von Ärzten und Psychotherapeuten feste Preise eingeführt und das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen verlagert. Der Orientierungspunktwert bleibt um 0,9 Prozent angehoben. Als weitere Maßnahme wird die Gesamtvergütung für Baden-Württemberg zum Ausgleich der gestiegenen Morbidität der Versicherten um ca. 1 Prozent angehoben. Im Jahr 2013 erfolgt eine EBM-Reform mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Stärkung der ärztlichen "Grundversorgung".

Die Einigung, die auf Bundesebene erzielt wurde, stellt für Baden-Württemberg formal nur eine Rahmenempfehlung dar. Denn seit diesem Jahr werden Orientierungspunktwert und Gesamtvergütung in den Regionen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassen letztendlich auf Landesebene verhandelt. Es gelte nun, für Baden-Württemberg auf Grundlage dieser Bedingungen einen Honorarvertrag 2013 mit den Krankenkassen abzuschließen.

Keine Sommerpause für die Notfalldienstreform

Mit Spannung wurde der Bericht zur Notfalldienstreform erwartet, den der stellvertretende KV-Vorsitzende, Dr. Johannes Fechner, als Ergebnis eines arbeitsintensiven Sommers vorstellte: „Den ersten Meilenstein der Reform - die Zusammenfassung der Dienstbereiche und die Festlegung der Standorte für die Notfallpraxen - haben wir erreicht. Die rund 380 Dienstbereiche haben wir in enger Abstimmung mit den Kreisbeauftragten auf rund 70 Dienstbereiche reduziert. Ebenso haben wir die Standorte für die Notfallpraxen festgelegt. In den 35 Land- und 8 Stadtkreisen wird es künftig rund 95 Notfallpraxen geben, das bedeutet die Neugründung von 25 Notfallpraxen, in der Regel in Trägerschaft der KVBW. Jeder Bürger in Baden-Württemberg wird eine Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte innerhalb von 30 Minuten erreichen.“ Im nächsten Schritt ging es um die Frage, welchen Standard der Notfalldienst in Bezug auf Honorierung und Infrastruktur haben soll. Fechner stellte der Vertreterversammlung drei Umsetzungsvarianten vor. Die Delegierten entschlossen sich mit beeindruckender Mehrheit für Variante B, die goldene Mitte also. In diesem Modell erhält künftig jeder Arzt im Dienst am Wochenende und an Feiertagen eine Umsatzgarantie von 50 Euro je Stunde. Die Umsatzgarantie an Werktagen (Variante A) ist dem Rotstift zum Opfer gefallen. Für den Betrieb der Notfallpraxen schafft die KVBW die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen und unterhält diese. Zur Debatte stand auch eine Minimallösung. Wenn sich die KVBW auf eine Gebietsreform beschränken würde, ohne zusätzlich Notfallpraxen zu gründen und ohne Umsatzgarantien, wäre die Reform kostenneutral durchzuführen. „Damit würden wir dem Image der ambulanten Versorgung großen Schaden zufügen. Die Botschaft nach außen muss jedoch sein: Wir können Notfalldienst“, sagte Fechner.

Schutzimpfungsvereinbarung

Eine zum 1. September kurzfristig abgeschlossene Impfvereinbarung hatte für Turbulenzen unter den Ärzten gesorgt. Die neue Impfvereinbarung verkompliziere ein bewährtes Verfahren unnötig, schränke die Therapiefreiheit ein und führe zu einem weiteren Anstieg des Verwaltungsaufwands in den Praxen, so lautete der Vorwurf. Metke räumte Kommunikationsfehler ein, machte aber auch deutlich, dass die Vereinbarung unumgänglich gewesen sei, um das Verhältnis zu den Kassen nicht zu gefährden. Auf Antrag wird die Schutzimpfungsvereinbarung nachverhandelt.

Starterpakte und ProNeo: Individuelle Betreuung in der Startphase

Ab 2013 soll neuen Mitgliedern mit einem Maßnahmenbündel der Einstieg in die Praxistätigkeit erleichtert werden. Geschäftsführerin Susanne Lilie stellt das Starterpaket vor, das neben nützlichen Kleinigkeiten alle Informationen und Arbeitshilfen enthält, die ein neu niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut braucht. Innerhalb des Programms "ProNeo" wird jedem Neuzugang als zentrale Anlaufstelle ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite gestellt, der ihn ein Jahr lang umfassend betreut. Die Management Akademie hat zudem ein maßgeschneidertes Kursangebot für neue Mitglieder konzipiert.

Verständliche Honorarbescheide

Auch in Sachen Honorarbescheide hatte die Geschäftsführerin gute Neuigkeiten. Das ehrgeizige Vorhaben, Honorarbescheide transparent, verständlich und gleichzeitig deutlich kürzer zu gestalten, soll erstmalig mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2012 umgesetzt werden. Neu ist ein Kennzahlenblatt, das mit ansprechendem Äußeren alle relevanten Daten auf einen Blick präsentiert. Zusätzlich wird ein Inhaltsverzeichnis eingeführt und die Unterlagen auf das rechtlich notwendige reduziert. Das Ganze wurde mit einer Testgruppe aus Ärzten erprobt und entwickelt. Auf die Reaktion der Mitglieder kann man zu Recht gespannt sein.