Katz und Maus – so ein Graus
Für den Vorstandvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke, ist das „Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine „dialektische Pflichtübung zur Vertretung von Partikularinteressen statt seriöser Analyse und themenbezogener Lösungsansätze“.
Metke stellte heute in Stuttgart fest: „Das Gutachten ist bedauerlicherweise ein weiterer Baustein in einer Kette von Versuchen einzelner sogenannter Vertreter der Krankenhäuser, denen an ihren Schreibtischen die Alltagsrealität der dort Arbeitenden nicht bekannt zu sein scheint, durch ein unnötiges Konfliktszenario mehr finanzielle Mittel in ihre Kassen zu lenken, statt an der Wirtschaftlichkeit der eigenen Strukturen zu arbeiten. Es stimmt skeptisch, wenn identische ambulante Behandlungen nur deshalb teurer sein sollen, weil sie am Krankenhaus stattfinden. Andererseits dokumentiert dies aber auch, dass das System nur durch den niedergelassenen Bereich finanzierbar ist und die beabsichtigte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung schlechthin nicht leistbar sein dürfte.“
Metke weiter: „Wir wissen seit Langem, dass die Krankenhäuser im Notfalldienst eine Vielzahl von Patienten versorgen, die eigentlich zum ambulanten Bereitschaftsarzt gehören. Ursache hierfür ist die fehlende Patientensteuerung, aber auch die anzumahnende Eigenverantwortung des Patienten, der Krankenhäuser und Niedergelassene auch wegen Lappalien in Anspruch nimmt. Bedauerlicherweise fehlt der Politik auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren der Mut, die Ursachen zu behandeln, statt an den Symptomen herumzudoktern. Aber daraus jetzt ein 'Schwarzes-Peter-Spiel' zu machen und den Vertragsärzten die Verantwortung zu geben, ist durchsichtig und Büttenrede am Aschermittwoch statt seriöser Analyse mit Lösungsansatz.
Der DKG ist zuzustimmen, dass die hochqualitative Versorgung der Menschen im Land in Notfallsituationen mit 32 Euro pro Patient und Notfall nur schwer zu gewährleisten ist. Zu hinterfragen ist aber auch, warum der niedergelassene Bereich mit 25 Euro dasselbe zu leisten hat und die Krankenhäuser jetzt hierfür 120 Euro fordern. Sind diese Zahlen nicht vielmehr Spiegel einer Unterfinanzierung einzelner Bereiche des Systems angesichts des berechtigten Anspruchsverhaltens der Kranken und der Möglichkeiten der modernen Medizin heute?“
Metke fährt fort: „Es ist das Hochleistungssystem der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die heute für einen nicht mehr akzeptablen Teil der Gesamtausgaben bundesweit mehr als 700 Millionen Patienten pro Jahr versorgen und das Gesundheitssystem überhaupt leistungsfähig und bezahlbar erhalten. Immer kürzere Liegezeiten in den Krankenhäusern, Verlagerung von stationären Aufgaben in den ambulanten Bereich und das bei zunehmend stationärem Leistungsbedarf sowie Ärzte- und Pflegekräftemangel in den Kliniken zeigen, dass der ambulante Bereich zunehmend Aufgaben des Krankenhauses erfüllt, zu der das Krankenhaus aus sich heraus nicht mehr in der Lage ist. Die Aufrechnung von Pflichten und angeblichen Versäumnissen beider Seiten ist Kleinkrämerei mit einem schalen Aschermittwochsgeschmack. Dies verunsichert nur die Patienten. Dabei leisten Klinik und Niedergelassene beide einen hervorragenden Anteil an der Patientenversorgung, um die wir weltweit beneidet werden.“
Auch für Dr. Johannes Fechner, den stellvertretenden KV-Vorsitzenden, stehen die Zeichen auf Kooperation statt auf Konfrontation: „Wir haben in Baden-Württemberg gemeinsam mit den Krankenhäusern eine Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgenommen, von der auch die Krankenhäuser stark profitieren. Für die ambulante Versorgung am Wochenende und an Feiertagen haben wir ein praktisch flächendeckendes Netz von Notfallpraxen an Krankenhäusern eingerichtet und dabei eine einzigartige Kooperationsbereitschaft erfahren mit dem Ergebnis, dass wir Niedergelassenen nun die Patienten versorgen, die zu uns gehören, während die Krankenhäuser sich auf ihre Aufgaben konzentrieren können.“
Metke abschließend: „Wir schlagen den Kontrahenten und den sogenannten Gutachtern vor, auf Aschermittwochsreden zu verzichten und Lösungsansätze auf dem Boden der exzellenten baden-württembergischen Erfahrungen wahr zu nehmen, statt zum Abschluss der närrischen Zeit zu dieser beizutragen. Denn es gilt: Wir Baden-Württemberger können alles - außer Zoff.“