„Mit ambulanter Expertise ist ein Arzt Arzt“

Metke fordert ambulanten Pflichtteil in der fachärztlichen Weiterbildung

Für den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, ist eine Reform der Weiterbildung unverzichtbar. Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Düsseldorf forderte Metke, dass im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt analog der Hausärzte auch ambulante Stationen verpflichtend mit eingebunden werden und die Finanzierung gesichert wird.

95 Prozent aller medizinischen Behandlungen ambulant

„Heute werden etwa 95 Prozent aller medizinischen Behandlungen ambulant durchgeführt. In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Spektrum der ambulanten Leistungen deutlich ausgeweitet. Man kann mit vollem Recht von einer Ambulantisierung der Medizin sprechen. Da ist es schon kurios, wenn Ärzte heute weitergebildet werden, ohne Erfahrungen auch im ambulanten Bereich gesammelt zu haben. Das resultiert aus den Strukturen des vorherigen Jahrhunderts und ist heute nicht mehr zeitgemäß. Heute muss klar festgestellt werden: Nur mit den Kenntnissen der ambulanten Versorgung ist ein Arzt Arzt. Daher brauchen wir eine Reform der Weiterbildung, in deren Rahmen der ambulante Bereich verpflichtend eingeführt werden muss. Die KBV hat hierzu auch bereits Vorschläge für die Finanzierung unterbreitet.“

Keine strikte Trennung zwischen den Sektoren

Sein Vorstandskollege Dr. Johannes Fechner sieht darin eine notwendige Maßnahme, um die künftige Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern zu verstärken. „Der Trend in der Versorgung geht klar zur Aufweichung der strikten Trennung zwischen den Sektoren. Wir haben immer mehr schwermorbide Patienten, die gemeinsam von Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Aktuell ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung an den Start gegangen. Aber wie soll das gehen, wenn die Ärzte im Krankenhaus nicht auch den ambulanten Sektor kennen? Hier muss dringend eine Änderung vorgenommen werden.“

Metke sieht die Kammern in der Pflicht, hier tätig zu werden. Gleichwohl sollte sich das KV-System nicht aus der Verantwortung stehlen. „Wir wissen, dass es hier große Widerstände im Kammerbereich gibt. Daher muss sich das KV-System überlegen, ob nicht ambulante Pflichtelemente in der Facharzt-Weiterbildung über die Honorarsystematik und damit den EBM geregelt werden müssen.“