Niedergelassene Ärzte kooperieren im Bereitschaftsdienst künftig landesweit mit den DRK-Leitstellen
Bisher wurden die Anrufe im ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg unterschiedlich vermittelt. Ab 1. April 2015 ändert sich das: Anrufe der Patienten werden dann flächendeckend zu den Integrierten Leitstellen des Deutschen Roten Kreuzes verbunden. Aufgrund einer strukturierten Abfrage entscheidet speziell geschultes Personal, ob der Arzt im Bereitschaftsdienst helfen kann oder ob der Notarzt mit dem Rettungsdienst ausrücken muss. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).
Die Integrierten Leitstellen bieten für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil einer zentralen Ansprechstelle aus einer Hand für medizinische Notfälle aller Art. Dies ist häufig lebenswichtig, insbesondere wenn der Bereitschaftsdienst gerufen wird, obwohl der Notarzt notwendig wäre. Angesichts eines schon heute spürbaren Ärzte- und Notärztemangels ist es zudem auch wichtig, die vorhandenen ärztlichen und notärztlichen Ressourcen zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet einzusetzen.
Strukturelle Voraussetzung für Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
„Diesen Weg der Vermittlung haben wir immer favorisiert und ich freue mich sehr, dass wir in Baden-Württemberg nunmehr landesweit mit dem DRK kooperieren. Damit bieten wir allen Patienten eine zuverlässige Versorgung auf der richtigen Ebene. Auch setzen wir mit dieser Kooperationsvereinbarung den gesetzgeberischen Willen sowohl des Bundes im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz als auch des Landes Baden-Württemberg proaktiv um“, so Dr. Johannes Fechner, stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die KVBW schafft damit auch die strukturelle Voraussetzung für die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die 116 117 wird in Baden-Württemberg voraussichtlich zum 1. Mai 2015 eingeführt.
Auch der Geschäftsführer der DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg Hans Heinz bewertet die Kooperation positiv: „Unser Personal ist bestens dafür geeignet, die Anrufe im ärztlichen Bereitschaftsdienst entgegenzunehmen. Die Kooperation bringt Synergieeffekte zum Wohle des einzelnen Patienten, aber auch für das Gesundheitssystem.“ Birgit Wiloth-Sacherer, Geschäftsführerin des Badischen Roten Kreuzes ergänzt: „In Südbaden haben die Leitstellen schon seit vielen Jahren eine flächendeckende Vermittlung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes geleistet und wir haben sehr positive Erfahrungen gesammelt. Ich freue mich, dass dieses Modell nun in ganz Baden-Württemberg umgesetzt wird.“
Die Vermittlung des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgt unter Verwendung der technischen Infrastruktur und durch besonders qualifizierte Mitarbeiter der Integrierten Leitstellen. Das sind allesamt ausgebildete Rettungsassistenten. Entsprechend dem geschilderten Beschwerdebild entscheidet der diensthabende Mitarbeiter, ob der Patient an die für ihn nächsterreichbare Notfallpraxis verwiesen werden kann, ob ein Kontakt zum diensthabenden Arzt im Hausbesuchsdienst des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hergestellt oder ob der Notarzt mit dem Rettungsdienst alarmiert werden muss.