Qualität ist, wenn der Patient zufrieden ist
Der jüngste Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wendet sich verstärkt an die Patienten. Ansprechend bebildert und mit allgemeinverständlichen Berichten aus dem Praxisleben soll er in den umfassenden qualitätssichernden Maßnahmen in der ambulanten Patientenversorgung für mehr Transparenz sorgen.
Die hohe Qualität in der ambulanten Patientenversorgung ist kein Zufall
„Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Arzt?“ Über 90 Prozent haben diese Frage in der jährlichen Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch dieses Jahr wieder mit „Sehr zufrieden bis gut“ beantwortet. Das Ergebnis der entsprechenden Umfrage zur Zufriedenheit der Patienten mit der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung liegt gleich auf. Diese hohe Zufriedenheit ist untrennbar mit der Qualität der ambulanten Behandlung verbunden. Über die Qualität wacht die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Es gelten Qualitätsstandards für die Genehmigung von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, die technische Ausstattung, Praxisräume und Hygiene. Kaum ein Patient ahnt, was alles dahinter steckt, wenn ein Arzt eine Behandlung durchführt und abrechnet. Am Beispiel der Ultraschall-Untersuchungen der Schilddrüse und der Säuglingshüfte erfährt der Patient anschaulich, dass Qualität kein Zufall ist. Denn diese routinierten ärztlichen Leistungen als auch die Ultraschallgeräte müssen strengen Auflagen genügen. Für konstante Qualität sorgen regelmäßige Stichproben.
Und was hat Qualität mit Sparsamkeit zu tun?
Die Rubrik Verordnungsweise ist neu im Qualitätsbericht. Unser Gesundheitssystem unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Pro Quartal steht den Ärzten nur ein begrenztes Budget für Leistungen am Patient, aber auch für Verordnungen von Arzneimitteln sowie von Heil- und Hilfsmitteln zur Verfügung. Wer trotz begrenzter Mittel eine gleichbleibende Qualität sichern will, muss mit den Ressourcen streng haushalten. Wirtschaftliche Verordnung wird exemplarisch an Hormonpräparaten für Patientinnen in den Wechseljahren erklärt. Bei der Hormonersatztherapie muss zunächst geklärt werden, ob die Beschwerden auch wirklich hormonell bedingt sind. Auf keinen Fall dürfen die Medikamente zu „Life-Style-Zwecken“ eingesetzt werden, zumal dies auch nicht von den Krankenkassen bezahlt werden würde.
Qualitätssicherung ist immer auch mit Einschränkungen verbunden. Deshalb kann mehr Transparenz im Arzt-Patienten-Verhältnis auch für ein besseres Verständnis und höhere Zufriedenheit sorgen, gerade wenn der Arzt für den Patienten mal nicht das Gewünschte veranlasst oder verordnet, weil es über das medizinisch Notwendige hinausgeht. Im Vorwort des Qualitätsberichts 2013 bringt KV-Vorstand Dr. Norbert Metke es auf den Punkt: „Qualität ist, wenn der Patient zufrieden ist.“