Was sich selektiv bewährt, kann kollektiv nur gut sein – auf geht’s

Studie: Hausarztverträge steigern Zufriedenheit und Versorgungsqualität

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. med. Norbert Metke, sowie sein Stellvertreter, Dr. med. Johannes Fechner, begrüßen ausdrücklich die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V in Baden-Württemberg und sehen darin eine "Steilvorlage analog eines guten Fußballspiels".

Dr. Metke: „Die Auswertung der Begleitstudie hat gezeigt, dass in der hausarztzentrierten Versorgung neben der Patienten- und Arztzufriedenheit auch die Versorgungsqualität deutlich gesteigert werden konnte. Für mich ist das ein Beweis, dass der etablierte pseudoliberale Patientenzugang in der Kollektivversorgung nicht mehr zeitgemäß ist.“

Dr. med. Johannes Fechner, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, fügt hinzu: „Die Begleitstudie zeigt weiter, dass eine verbesserte Patientensteuerung, insbesondere für chronisch und ernsthaft erkrankte Patienten, in der Lage ist, die medizinische Versorgung auf dem gewohnten Niveau zu halten. Auch wenn wir die demografische Entwicklung unter zunehmender Komplexität in der Medizin berücksichtigen.“

Metke abschließend: "Was sich selektiv bewährt, kann kollektiv nur gut sein. Dies bedeutet für den Gesetzgeber, dass diese Erkenntnisse im Rahmen der für den Herbst 2014 anstehenden neuen Rahmengesetzgebung als Pflichtprogramm in die neuen Strukturen im Kollektivvertrag eingehen müssen. In der großen Politik gilt: 'Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben' - dieser Fehler wäre in der Gesundheitspolitik fatal."