Abrechnung Hybrid-DRG ab 2025

Neue Einreichungswege und Erweiterung des Leistungskatalogs

Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft im kommenden Jahr anders ab als in der aktuellen Übergangsphase. Ab Januar 2025 können Sie Hybrid-DRG-Leistungen einfach und komfortabel über das Mitgliederportal der KVBW einreichen.

KVBW als Abrechnungspartner für Hybrid-DRG: Was bleibt 2025 gleich?

  • Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
  • Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsberatung, die Sie individuell berät und unterstützt.

KVBW als Abrechnungspartner für Hybrid-DRG: Was ist 2025 neu?

  • Liquidität: Sie können Ihre Abrechnung jederzeit einreichen. Die Auszahlung erfolgt monatlich statt quartalsweise.
  • Komfort: Online-Abrechnung im bekannten Mitgliederportal
    • Variante 1: Sie setzen ein Praxisverwaltungssystem (PVS) ein, das einen Abrechnungsdatensatz für Hybrid-DRG erzeugen kann? Prima. Dann reichen Sie Ihre Abrechnung direkt aus dem PVS heraus bei uns ein – ganz komfortabel per Upload wie von der Quartalsabrechnung gewohnt (KVDT).
      Übrigens: Sobald Ihr Software-System 1ClickHybridDRG unterstützt, können Sie Ihre Abrechnung alternativ per KIM direkt aus dem PVS an uns übertragen.
    • Variante 2: Ihr Softwarehersteller bietet noch kein Hybrid-DRG-Modul an, oder Sie scheuen die Kosten? Dann können Sie Ihre Hybrid-DRG-Leistungen manuell über eine Erfassungsmaske im Mitgliederportal eintragen. Die webbasierte Grouper-Software wird dabei kostenfrei von uns gestellt
  • Erweiterter Leistungskatalog: Ab 2025 sind ca. 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen über die Hybrid-DRG-Verordnung abrechenbar:
    1. Endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas
    2. Proktologische Eingriffe an Analfisteln
    3. Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
    4. Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
    5. Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
    6. Erweiterung der Leistungen aus dem Bereich der Hernienchirurgie
    7. Operationen am Sinus pilonidalis

Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht noch nicht fest. Wir informieren Sie rechtzeitig über alle weiteren Entwicklungen!

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Direktkontakt

Abrechnungsberatung
0711 7875-3397

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr