Abrechnung Hybrid-DRG ab 2025
Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft im kommenden Jahr anders ab als in der aktuellen Übergangsphase. Ab Januar 2025 können Sie Hybrid-DRG-Leistungen einfach und komfortabel über das Mitgliederportal der KVBW einreichen.
KVBW als Abrechnungspartner für Hybrid-DRG: Was bleibt 2025 gleich?
- Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
- Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsberatung, die Sie individuell berät und unterstützt.
KVBW als Abrechnungspartner für Hybrid-DRG: Was ist 2025 neu?
- Liquidität: Sie können Ihre Abrechnung jederzeit einreichen. Die Auszahlung erfolgt monatlich statt quartalsweise.
- Komfort: Online-Abrechnung im bekannten Mitgliederportal
- Variante 1: Sie setzen ein Praxisverwaltungssystem (PVS) ein, das einen Abrechnungsdatensatz für Hybrid-DRG erzeugen kann? Prima. Dann reichen Sie Ihre Abrechnung direkt aus dem PVS heraus bei uns ein – ganz komfortabel per Upload wie von der Quartalsabrechnung gewohnt (KVDT).
Übrigens: Sobald Ihr Software-System 1ClickHybridDRG unterstützt, können Sie Ihre Abrechnung alternativ per KIM direkt aus dem PVS an uns übertragen. - Variante 2: Ihr Softwarehersteller bietet noch kein Hybrid-DRG-Modul an, oder Sie scheuen die Kosten? Dann können Sie Ihre Hybrid-DRG-Leistungen manuell über eine Erfassungsmaske im Mitgliederportal eintragen. Die webbasierte Grouper-Software wird dabei kostenfrei von uns gestellt
- Variante 1: Sie setzen ein Praxisverwaltungssystem (PVS) ein, das einen Abrechnungsdatensatz für Hybrid-DRG erzeugen kann? Prima. Dann reichen Sie Ihre Abrechnung direkt aus dem PVS heraus bei uns ein – ganz komfortabel per Upload wie von der Quartalsabrechnung gewohnt (KVDT).
- Erweiterter Leistungskatalog: Ab 2025 sind ca. 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen über die Hybrid-DRG-Verordnung abrechenbar:
- Endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas
- Proktologische Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
- Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
- Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
- Erweiterung der Leistungen aus dem Bereich der Hernienchirurgie
- Operationen am Sinus pilonidalis
Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht noch nicht fest. Wir informieren Sie rechtzeitig über alle weiteren Entwicklungen!
Direktkontakt
- Abrechnungsberatung
- 0711 7875-3397
- abrechnungsberatung@kvbawue.de
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr