Abrechnung Hybrid-DRG ab 2025
Die Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115f SGB V läuft im kommenden Jahr anders ab als in der aktuellen Übergangsphase. Ab Januar 2025 können Sie Hybrid-DRG-Leistungen einfach und komfortabel über das Mitgliederportal der KVBW einreichen. Für die Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen ab dem 1. Januar 2025 ist einmalig eine neue Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung abzugeben.
KVBW als Abrechnungspartner für Hybrid-DRG: Was bleibt 2025 gleich?
- Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.
- Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsberatung, die Sie individuell berät und unterstützt.
KVBW als Abrechnungspartner für Hybrid-DRG: Was ist 2025 neu?
- Liquidität: Sie können Ihre Abrechnung jederzeit einreichen. Die Auszahlung erfolgt zunächst monatlich statt quartalsweise. Höhere Auszahlungsfrequenzen sind später möglich. Wir zahlen dann an Sie, sobald die Kasse an uns zahlt.
- Komfort: Online-Abrechnung im bekannten Mitgliederportal
- Variante 1: Sie setzen ein Praxisverwaltungssystem (PVS) ein, das einen Abrechnungsdatensatz für Hybrid-DRG erzeugen kann? Prima. Dann reichen Sie Ihre Abrechnung direkt aus dem PVS heraus bei uns ein – ganz komfortabel per Upload wie von der Quartalsabrechnung gewohnt (KVDT).
Übrigens: Sobald Ihr Software-System 1ClickHybridDRG unterstützt, können Sie Ihre Abrechnung alternativ per KIM direkt aus dem PVS an uns übertragen. - Variante 2: Ihr Softwarehersteller bietet noch kein Hybrid-DRG-Modul an, oder Sie scheuen die Kosten? Dann können Sie Ihre Hybrid-DRG-Leistungen manuell über eine Erfassungsmaske im Mitgliederportal eintragen.
- Variante 1: Sie setzen ein Praxisverwaltungssystem (PVS) ein, das einen Abrechnungsdatensatz für Hybrid-DRG erzeugen kann? Prima. Dann reichen Sie Ihre Abrechnung direkt aus dem PVS heraus bei uns ein – ganz komfortabel per Upload wie von der Quartalsabrechnung gewohnt (KVDT).
- Erweiterter Leistungskatalog: Ab 2025 sind ca. 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen über die Hybrid-DRG-Verordnung abrechenbar:
- Endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas
- Proktologische Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
- Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
- Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
- Erweiterung der Leistungen im Bereich Hernienchirurgie
- Erweiterung der Leistungen im Bereich Operationen am Sinus pilonidalis
Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht noch nicht fest. Wir informieren Sie rechtzeitig über alle weiteren Entwicklungen!
Dokumente zum Download
Direktkontakt
- Abrechnungsberatung
- 0711 7875-3397
- abrechnungsberatung@kvbawue.de
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- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr