Neue Impfung gegen Meningokokken B für Kinder jetzt über Sprechstundenbedarf verordnungsfähig

Verhandlungen über die Vergütungshöhe der Impfleistung noch nicht mit allen Krankenkassen abgeschlossen

Mit der AOK Baden-Württemberg (AOK BW), der SVLFG und den Betriebskranken­kassen (BKK) konnte eine Einigung zum 15. Oktober 2024 über die Vergütungshöhe für die Impfleistung einer Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge erzielt werden.

Mit der IKK classic, der Knappschaft und den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) sind die Verhandlungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Die Impfleistung muss mit Versicherten dieser Krankenkassen vorerst weiterhin privat abgerechnet werden.

Der Impfstoff ist jedoch für alle GKV-Versicherten ab dem 15. Oktober 2024 über den Sprechstundenbedarf zu beziehen.

Die neuen Regelungen im Überblick

ImpfungVersicherte der AOK BW, SVLFG und BKKenVersicherte der IKK classic, Knappschaft und Ersatzkassen

 

 

Meningokokken B für Säuglinge

GebührenordnungspositionenVergütung ab dem 15.10.2024

 

GOÄ

89116 A (erste Dosen Impfzyklus)
89116 B (letzte Dosis Impfzyklus)

15,00 €

Verordnung des Impfstoffes über SSB

Vorsicht bei der Abrechnungsziffer 89116!

In manchen Praxisverwaltungssystemen ist die Impfziffer 89116 für die Abrechnung der Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kinder noch mit einer – nicht mehr gültigen – Impfziffer für die Pertussis-Impfung hinterlegt. In diesem Fall geben Sie bitte „Meningokokken B“ manuell ein. Mit dem nächsten Update wird diese Ziffer aktualisiert.

Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge

Seit dem 30. Mai 2024 haben Säuglinge und Kinder im Alter zwischen 2 Monaten und dem 5. Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundimmunisierung gegen Meningokokken B als Pflichtleistung gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie. Da sich die Vertragspartner in Baden-Württemberg bisher nicht auf eine Vergütungshöhe für die Impfung einigen konnten, musste der Impfstoff bis zum jetzigen Zeitpunkt bei allen Versicherten privat verordnet und die Impfleistung privat abgerechnet werden.

Sobald die Verhandlungen mit den Krankenkassen abgeschlossen sind, werden wir Sie darüber informieren.

Die Indikationsimpfung gegen Meningokokken B für gesundheitlich gefährdete Personen wird weiterhin wie gewohnt verordnet und abgerechnet.

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