RSV-Impfung für ältere Erwachsene noch keine Kassenleistung

STIKO-Empfehlung der RSV-Impfung für Erwachsene noch nicht in der Schutzimpfungs-Richtlinie

Am 8. August 2024 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung für eine Standardimpfung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) für Personen ≥ 75 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren herausgegeben. 

Hieraus ergibt sich noch kein Anspruch auf Kassenleistung. Bitte verordnen Sie den Impfstoff noch nicht, weder auf Sprechstundenbedarf noch als Einzelverordnung auf Namen des Patienten. 

Erst wenn die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgt ist, kann die Impfung gegen RSV zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen! Der G-BA berät hierzu noch. Sobald diese Entscheidung vorliegt und der Verordnungsweg geklärt ist, werden wir Sie darüber informieren. 

RSV-Impfstoffe

Im Sommer 2023 wurden in der Europäischen Union (EU) erstmals zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe (Arexvy® von GlaxoSmithKline und Abrysvo® von Pfizer) zum Schutz vor RSV-bedingten tiefen Atemwegsinfektionen zugelassen.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV als Standardimpfung. Außerdem sollen alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer Grunderkrankung und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung haben, gegen RSV geimpft werden. 

Keine STIKO-Empfehlung besteht für die maternale Impfung von Schwangeren, für die der Impfstoff Abrysvo® zusätzlich zugelassen ist.

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