Wege in die Psychotherapie

Wie Sie eine Behandlung beginnen

Phasen mit seelischen Belastungen oder schwierige Situationen, die uns psychisch zusetzen – das kennen wir alle. Doch manchmal werden psychische Krisen so schwerwiegend, dass wir nicht mehr allein herausfinden. Dann können Gespräche mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin helfen. Sie fragen sich, wie Sie zu einem Vorgespräch oder einer psychotherapeutischen Behandlung kommen? Wir geben Orientierung auf dem Weg in die Psychotherapie.


Was tun bei psychischen Belastungen?

Welche Therapieform passt zu mir?


In 6 Schritten zur passenden Psychotherapie – der Ablauf im Überblick

Schritt 1
Terminvereinbarung direkt bei der Praxis oder über die Terminservicestelle 116117
Schritt 2
Psychotherapeutische Sprechstunde zur Abklärung des Behandlungsbedarfs
Schritt 3
Psychotherapie empfohlen? ⇒ Terminvereinbarung für Probesitzungen
Schritt 4
Ausschluss körperlicher Ursachen beim Haus- oder Facharzt (Konsiliarbericht)
Schritt 5
Antrag bei der Krankenkasse für eine gewisse Zahl Therapiestunden
Schritt 6
Beginn der Psychotherapie nach der Genehmigung von Ihrer Krankenkasse

Schritt für Schritt zum Therapieplatz – die Einzelheiten

Direkt bei der Praxis

Sie können über unsere Arztsuche nach einer Psychotherapie­praxis in Ihrer Nähe suchen und direkt dort telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch („Psycho­thera­peutische Sprech­stunde“) vereinbaren.

Terminvermittlung über die Terminservicestelle (TSS)

Alternativ hilft unsere Terminservicestelle bei der Vermittlung von Terminen für die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ weiter (ohne Vermittlungscode):

Hinweis: Sie benötigen keine Überweisung, um einen Termin zu vereinbaren.

Psychotherapiepraxen in unserer Arztsuche

Fachgebiet/Schwerpunkt (Einfache Suche)

Wählen Sie „Psychotherapie“ aus, um sich alle Therapeutinnen und Therapeuten anzeigen zu lassen, die psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg anbieten dürfen. Dazu gehören:

  • ärztliche Psychotherapeuten
  • psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie durchlaufen haben

Arztsuche (einfache Suche)

Fachgebiet/Schwerpunkt (Erweiterte Suche)

Nutzen Sie die „Erweiterte Suche“, um Ihre Suchtreffer gezielt einzugrenzen. Ärztliche Psychotherapeuten sind Mediziner und dürfen anders als ihre nicht-ärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf Medikamente verschreiben.

Ärztliche Therapeuten finden Sie unter:

  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Kinder und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie

Nicht-ärztliche Therapeuten finden Sie unter:

  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Über die entsprechenden Auswahlfelder können Sie Ihre Suche noch weiter eingrenzen, wenn Sie bereits wissen, welches Therapieverfahren das passende für Sie ist.

  • (AT) Analytische Psychotherapie
  • (ST) Systemische Therapie
  • (TfP) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • (VT) Verhaltenstherapie

Besondere Verfahren und Behandlungsarten

Unter „Weitere Optionen“ finden Sie den Punkt „Besondere Verfahren und Behandlungsarten“ . Hier können Sie weiter filtern, zum Beispiel nach:

  • EMDR Eye Movement Desensitization and Reprocessing
  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie

Arztsuche (erweiterte Suche)

Telefonische Erreichbarkeit

Die Zeiten, wann Sie die Praxen telefonisch kontaktieren können, um nach freien Terminen zu fragen, sehen Sie ebenfalls in unserer Arztsuche.

Wenn Sie eine Psychotherapie über die gesetzliche Krankenkasse beginnen wollen, müssen Sie zunächst eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ besuchen. Ziel dieser ersten Gespräche ist festzustellen, ob Behandlungsbedarf besteht und ob eine Psycho­therapie das geeignete Mittel ist.

Abklärung des Behandlungsbedarfs

  • Welche psychischen Beschwerden und Symptome liegen vor und seit wann?
  • Handelt es sich um ein Leiden mit „Krankheitswert“ wie beispielsweise eine Angststörung oder eine Depression?
  • Ist eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll?
  • Ist eine Akutbehandlung notwendig?
  • Welches Therapieverfahren und welche Therapieform ist passend?
  • Sind Präventionskurse, Reha, Tagesklinik oder andere Behandlungsalternativen außerhalb der Psychotherapie sinnvoll?

Häufigkeit und Dauer

  • bei Erwachsenen meist drei Gespräche à 50 Minuten (insgesamt bis zu 150 Minuten)
  • Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre meist sechs Gespräche à 50 Minuten (insgesamt bis zu 250 Minuten), bis zu 100 Minuten auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen

Je nachdem, welche Beschwerden vorliegen, hat Ihr Sprechstunden­­therapeut oder Ihre Sprechstunden­­therapeutin eine erste Diagnose erstellt und eine Psychotherapie empfohlen. Oftmals hat die Psychotherapiepraxis, wo Sie zu den Erstgesprächen waren, selbst keinen Therapieplatz frei. Dann müssen Sie sich eine andere Praxis suchen. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie ein Formular, das PTV11 heißt. Darin stehen die Ergebnisse des Gesprächs, welche Therapieform geeignet ist und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

  • ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ oder
  • ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung

Falls eine dieser beiden Optionen angekreuzt wurde, vereinbaren Sie als nächstes einen Termin in einer Psychotherapiepraxis, die einen Behandlungsplatz frei hat.

Direkt bei der Praxis

Zugelassene Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Arztsuche. Viele Praxen haben lange Wartelisten. Sie brauchen daher Geduld und dürfen sich auch in mehreren Praxen gleichzeitig auf die Warteliste setzen lassen. Notieren Sie sich alle Stellen, die Sie angerufen haben, um einen Überblick zu behalten.

Terminvermittlung über die Terminservicestelle (TSS)

Falls Sie die Praxen nicht selbst abtelefonieren möchten, können Sie unsere Terminservicestelle nutzen, um einen Termin für eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen mit anschließender Psychotherapie zu vereinbaren (nur mit Vermittlungscode):

Psychotherapiepraxen in unserer Arztsuche

Fachgebiet/Schwerpunkt (Einfache Suche)

Wählen Sie „Psychotherapie“ aus, um sich alle Therapeutinnen und Therapeuten anzeigen zu lassen, die psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg anbieten dürfen. Dazu gehören:

  • ärztliche Psychotherapeuten
  • psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie durchlaufen haben

Arztsuche (einfache Suche)

Fachgebiet/Schwerpunkt (Erweiterte Suche)

Nutzen Sie die „Erweiterte Suche“, um Ihre Suchtreffer gezielt einzugrenzen. Ärztliche Psychotherapeuten sind Mediziner und dürfen anders als ihre nicht-ärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf Medikamente verschreiben.

Ärztliche Therapeuten finden Sie unter:

  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Kinder und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie

Nicht-ärztliche Therapeuten finden Sie unter:

  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Über die entsprechenden Auswahlfelder können Sie Ihre Suche noch weiter eingrenzen, wenn Sie bereits wissen, welches Therapieverfahren das passende für Sie ist.

  • (AT) Analytische Psychotherapie
  • (ST) Systemische Therapie
  • (TfP) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • (VT) Verhaltenstherapie

Besondere Verfahren und Behandlungsarten

Unter „Weitere Optionen“ finden Sie den Punkt „Besondere Verfahren und Behandlungsarten“ . Hier können Sie weiter filtern, zum Beispiel nach:

  • EMDR Eye Movement Desensitization and Reprocessing
  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie

Arztsuche (erweiterte Suche)

Telefonische Erreichbarkeit

Die Zeiten, wann Sie die Praxen telefonisch kontaktieren können, um nach freien Terminen zu fragen, sehen Sie ebenfalls in unserer Arztsuche.

Soll eine Psychotherapie eingeleitet werden, ist zuvor ein sogenannter „Konsiliarbericht“ einzuholen. Um auszuschließen, dass Ihre psychischen Beschwerden auf körperliche Ursachen zurückzuführen sind, wird Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin Sie auffordern, sich in einer Haus- oder Facharztpraxis durchchecken zu lassen. Eine Akutbehandlung kann auch begonnen werden, wenn im Einzelfall der Konsiliarbericht noch nicht vorliegt, aber zeitnah eingeholt wird.

Sind die probatorischen Sitzungen zu Ende und der ärztliche Konsiliarbericht eingeholt, stellt die Therapeutin oder der Therapeut zusammen mit Ihnen bei der Krankenkasse einen Antrag für ein bestimmtes Kontingent an Psychotherapie-Stunden. Die erforderlichen Unterlagen hat die Praxis vor Ort.

Welche Form und welche Dauer einer Psychotherapie sich eignet, hängt einerseits vom Krankheitsbild und andererseits vom Therapieverfahren ab. Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Sitzungen. Bei einer Langzeittherapie variiert die Dauer je nach Therapieform. Das Maximum sind 300 Sitzungen bei der analytischen Psychotherapie. Sollte nach Ablauf der Therapieeinheiten, die Ihre Krankenkasse genehmigt hat, noch Behandlungsbedarf bestehen, lässt sich eine Verlängerung beantragen. Für die Bewilligung durch die Krankenkasse ist ein Gutachten erforderlich, um den erhöhten Behandlungsumfang zu begründen.

Fachbegriffe und Wissenswertes rund um die Psychotherapie

„Probare“, das lateinische Wort für „ausprobieren“, das im Begriff „probatorisch“ steckt, deutet an, worum es geht. Diese Gespräche dienen als Probesitzungen dazu, zu prüfen, ob zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten beziehungsweise Ihrer Therapeutin die „Chemie“ stimmt und ob Sie die anschließende Psychotherapie in dieser Praxis fortsetzen möchten. Die therapeutische Beziehung ist wichtig für den Behandlungserfolg. Zudem wird Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin in den Gesprächen eine ausführliche Diagnostik vornehmen und die Therapieziele mit Ihnen besprechen.

Wird in der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ eine schwere und akute Belastung festgestellt, die dringend eine Krisenintervention erfordert, kann unmittelbar im Anschluss eine Akutbehandlung beginnen. An diese kurzfristigen Einzelgespräche kann sich bei einem längerfristigen Behandlungsbedarf eine Kurz- oder Langzeittherapie anschließen.

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt die Kosten für bis zu zwölfmal 50 Minuten Akutbehandlung. Sie benötigen dafür keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist allerdings, dass im Formular PTV 11, das Sie nach den Erstgesprächen erhalten haben, eine entsprechende Empfehlung angekreuzt ist. 

Wer einen Therapieplatz sucht, braucht Geduld. Eine psychotherapeutische Gruppentherapie ist eine wirksame Behandlungsmethode und damit eine anerkannte Alternative zur Einzeltherapie – mit deutlich geringerer Wartezeit.

Sie sind sich noch unsicher, ob eine Gruppentherapie für Sie das Richtige ist? Mit der „Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung“ lässt sich die Wartezeit auf einen Therapieplatz überbrücken und eine erste Symptomlinderung erreichen.

Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung

  • kurzfristige Hilfe bei psychischen Belastungen (genehmigungsfrei im Anschluss an die „Psychotherapeutischen Sprechstunde“)
  • Gruppengespräche zum Ausprobieren
  • bis zu vier Sitzungen mit jeweils 100 Minuten

Die anschließende Therapie ist damit noch nicht festgelegt. Es gibt drei Varianten: Einzelbehandlung, Gruppenbehandlung oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppenbehandlung.

Kurzzeittherapie: Eine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Therapiestunden. Sie ist in 2 Abschnitte unterteilt: Ist nach den ersten 12 Stunden (Kurzzeittherapie 1) eine Fortführung erforderlich, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu 12 Stunden beantragen.

Sofern Sie bereits Therapiestunden der Akutbehandlung beim gleichen Therapeuten in Anspruch genommen haben, werden diese Stunden angerechnet.

Langzeittherapie: Je nach Methode ca. 30 bis 60 Therapiestunden. Zeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin eine Langzeittherapie vorschlagen. Wie viele Stunden Langzeittherapie die Kasse maximal übernimmt, hängt vom Therapieverfahren ab.

Wie finde ich eine Psychotherapiepraxis, die freie Therapieplätze hat?

  • Über die www.arztsuche-bw.de (Suche nach „Psychotherapeut“) können Sie sich die in Ihrem Umkreis niedergelassenen Therapeuten anzeigen lassen. Die Praxis gibt Ihnen Auskunft darüber, ob freie Therapieplätze vorhanden sind oder ob Sie auf eine Warteliste aufgenommen werden können.
  • Die Information, ob die jeweiligen Therapeuten freie Therapieplätze haben, liegt der KV Baden-Württemberg nicht vor. Einige melden freie Kapazitäten an MedCall.    

Video Ambulante Psychotherapie: Diese Möglichkeiten gibt es

Ambulante Psychotherapie: Diese Möglichkeiten gibt es

Letzte Aktualisierung: 23.04.2025